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Wechselwähler

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Der Begriff Wechselwähler bezeichnet einen Wähler, der seine Wahlentscheidung bei politischen Partei häufig ändert. Von anderen Wählerarten unterscheidet ihn der Umstand, dass er tatsächlich einen Wechsel in der Regierung zu erzielen beabsichtigt. Er unterscheidet sich grundsätzlich von den Stammwählern einer Partei und auch vom Protestwähler.

Details

Im Zusammenhang mit der Situation in den jeweiligen Staaten ist zu beachten, dass es wegen der meist bestehenden unterschiedlichen Ebenen innerhalb kurzer Zeit mehrere Wahlen geben kann: In Deutschland sind das die Bundestags-, Landtags- und sonstigen politischen Wahlen. So kann der Wechselwähler zum Beispiel bei einer gleichzeitig stattfindenden Bundestags- und Landtagswahl für unterschiedliche Parteien stimmen. Dies lässt sich anhand von Meinungsumfragen feststellen. Auffällig war in Deutschland nach der Wende 1989/1990, dass es in den neuen Bundesländern über mehr als zehn Jahre sehr viele Wechselwähler gab, die sich mehr an den Personen als an den Parteien orientierten.[1]

Siehe auch

Andere Lexika




Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Der etwas andere Wähler, Bericht in Junge Freiheit am 24. September 1999, Seite 11