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Vorlage:R-Sätze/Doku
Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt | Diese Seite ist die Dokumentations-Unterseite der Vorlage:R-Sätze. |
Funktion
Diese Vorlage erzeugt Sicherheitshinweise in Form einer Nummer des R-Satzes als Text, der in der Vorlage:Infobox Chemikalie verwendet werden kann. Die Nummer ist jedoch zusätzlich mit einem Tooltipp ausgestattet, d. h. hält man den Mauszeiger kurzfristig über die orangefarbige Nummer, so erscheint der zugehörige R-Satz. Diese Vorlage akzeptiert gegenwärtig maximal 14 Sätze, eine Nummer 13 gibt es nicht.
Beispiele
{{R-Sätze|7|12|39/23/24}}
ergibt: 7-12-39/23/24
{{R-Sätze|1|2|3|4|5|6|7|8|9|10|11|12|14|15}}
ergibt: 1-2-3-4-5-6-7-8-9-10-11-12-14-15
Parameter
Als Parameter dienen alle Zahlen und Zahlenkombinationen gemäß der Liste der Texte einschließlich derjenigen mit vorangestelltem „E“.
Reihenfolge der R-Satz-Nummern
Nummern, die krebserzeugend, erbgutverändernd und/oder fortpflanzungsgefährdend aussagen, stehen immer am Anfang:
- R 45 Kann Krebs erzeugen.
- R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen.
- R 49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen.
- R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
- R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
Die anderen Nummern folgen in Anhang 1 der RL 67/548/EWG aufsteigend, wobei es keine Vorschrift zur Reihenfolge gibt. Hierbei ist es jedoch sinnvoll, die "sehr giftigen" (R 26, 27, 28) vor den "giftigen" (R 23, 24, 25) und diese vor den "gesundheitschädlichen" (R 20, 21, 22) aufzuführen.
Eine weitere Besonderheit der Reihenfolge ergibt sich bei den Stoffen mit "Anmerkung E":
Sonderfall „Anmerkung E“ bei den R-Sätzen
Stoffen mit besonderen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit (entsprechend Anhang VI Kapitel 4 der Richtlinie 67/548/EWG), die als krebserzeugend, erbgutverändernd und/oder fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 1 oder 2 eingestuft wurden, wird die Anmerkung E dann beigefügt, wenn sie gleichzeitig als sehr giftig (T+), giftig (T) oder gesundheitsschädlich (Xn) eingestuft wurden. Bei diesen Stoffen wird den Gefahrensätzen R 20, R 21, R 22, R 23, R 24, R 25, R 26, R 27, R 28, R 39, R 40, R 48 und R 65 sowie allen Kombinationen dieser Gefahrensätze das Wort 'Auch' vorangestellt.
Die für Deutschland gültige Umsetzung der EG-Richtlinie in der TRGS 200 gibt dies generell für entsprechend eingestufte Stoffe vor.
Wenn also ein Gefahrstoff sowohl z. B. krebserzeugend ist (und deshalb mit dem Totenkopf gekennzeichnet) und außerdem auch akut giftig beim Einatmen ist, dann bekommt er aufgrund dieser doppelten Gefahr die Anmerkung E mit folgendem Ergebnis (Beispiel):
- R45-E23 Krebserzeugend. Auch giftig beim Einatmen.
Damit die Formulierung mit dem vorangestellten "Auch" den richtigen Sinn ergibt, gehören Nummern mit "E" immer unmittelbar hinter diejenigen Nummern, die krebserzeugend, erbgutverändernd und/oder fortpflanzungsgefährdend aussagen. Das Wort "Auch" verfehlt jedoch seine beabsichtigte Wirkung bei einer Folge R 45-3-E25:
- Krebserzeugend. Durch Schlag, Reibung, Feuer und andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich. Auch giftig beim Verschlucken.