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Verdacht
Verdacht (von mittelniederdeutsch vordacht) hatte ursprünglich die Bedeutung Argwohn. Das abgeleitete Adjektiv verdächtig ist in einer älteren Schreibweise und der Bedeutung von überlegt, vorbedacht bereits im Mittelhochdeutschen belegt. Seit dem 16. Jahrhundert wurde das deutsche Wort in der Bedeutung „Übles von jemandem denken“ verwendet.
Heutzutage ist Verdacht ein Begriff im deutschen Strafprozessrecht und in der Kriminalistik, wobei die Unschuldsvermutung gilt.
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