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Umweltbeauftragter
Die Aufgabe des Umweltbeauftragten ist die eigenverantwortliche Beratung, besonders in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung auf allen Gebieten des betrieblichen Umweltschutzes. Dazu gehört auch die Aufgaben, die mit der Vorbereitung, Leistung, Ausführung, Überwachung und Abrechnung zusammenhängen, wobei sich die Tätigkeit auf alle oder einzelne dieser Aufgaben erstrecken kann.
Die Eintragung der Wortmarke "Umweltbeauftragter" durch das Deutsche Patentamt erfolgte am 22. Februar 2002.
Die markenrechtlich geschützte Bezeichnung Umweltbeauftragter ist danach VBU-Mitgliedern vorbehalten, die in eine entsprechende Liste der Umweltbeauftragten VBU eingetragen sind.
Auch Wortverbindungen mit ähnlichen Berufsbezeichnungen dürfen nur Personen verwenden, die ordentliche Mitglieder im VBU sind.