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TA Lärm

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Die TA Lärm (in der Langfassung Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) ist eine deutsche Verwaltungsvorschrift, die für den Industrie- und Gewerbelärm, aber auch für Windkraftanlagen gilt. Der amtliche Titel lautet Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. In Deutschland gehört diese Verwaltungsvorschrift zu den wenigen Regelungen, bei denen Messungen des Lärms vorgeschrieben sind.

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