Schön, dass Sie da sind!

PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Talmud 4. Ordnung

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hauptartikel Talmud

Ordnungen und Traktate

Vierte Ordnung

4. Ordnung: Nesikin / Neziqin ("Schäden", "Beschädigungen"):
Zivil- und Kriminalrecht, halachische (Edujjot) und agadische (Awot (Sprüche der Väter), als einziger nicht-gesetzlicher Traktat der Mischna) Traditionen

4.1 Baba qamma / Bawa Kamma ("erste Pforte", "erstes Tor" [1]; Baba qamma umfasst 10 Kapitel:
Schadensrecht einschl. Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Beschädigung durch den stossenden Ochsen, die nicht zugedeckte Grube, durch Abweiden und Feuer; Abschätzung des Schadens, Ersatz; bedenklicher Ankauf; Abfälle, die dem Fabrikanten bzw. dem Handwerker gehören

4.2 Baba mezia / Bawa Metzia / Baba Metsia ("mittlere Pforte", "mittleres Tor"; 10 Kapitel):
Fundrecht, Anvertrautes, Kauf, Verkauf, Miete, Darlehen; Pfandnehmen; Lohnforderungen; Ansprüche, die sich aus dem Einsturz eines Baus ergeben, etc.

4.3 Baba batra / Bawa Batra ("letzte Pforte", "letztes Tor"; 10 Kapitel):
4 Besitzteilungsfragen, Erbschaftsrecht, Ersitzung (chazaqa); Mobilien, Immobilien (Nutzen, Verkaufen, Messen von Grundstücken), Ausstellung von Urkunden; Bürgschaft; Geschenke bei der Hochzeit; enthält auch einen Traktat über Wunder und Visionen (bT 73a-75b)

4.4 Sanhedrin (aus griech. synhedrion, „Gerichtshof“; 10 Kapitel):
Strafrecht und Gerichtswesen, Grundsätze des Glaubens; Gericht von drei Männern; kleiner Sanhedrin von 23 Mitgliedern, grosser Sanhedrin von 71 Mitgliedern; Auswahl der Schiedsrichter; Zeugenschaft; wer kann weder Richter noch Zeuge sein; Unterschied zwischen Zivil- und Kriminalprozessen; Arten der Todesstrafe; der ungehorsame Sohn; der Einbrecher; der Rückfällige; Hinrichtung ohne Urteil; wer hat keinen Anteil an der kommenden Welt; der widerspenstige Lehrer (zaqen mamre) und der falsche Prophet

4.5 Makkot („Schläge“; 4 Kapitel):
Regelungen zur Prügelstrafe; Lohn der Gebote

4.6 Schebuot / Schewuot ("Schwüre", "Eide"; 8 Kapitel):
über das Schwören, Wichtigkeit des Eides und seine Diskussion, Arten der Eide; vier Arten der Hüter (mit oder ohne Lohn, Entlehner, Mieter)

4.7 Edujot/Edujjot ("Zeugnisse", "Bekundungen"; 8 Kapitel):
Zeugenschaft, 100 Sätze älterer Autoritäten / Zeugnisse späterer Lehrer über die Sätze früherer Meister, auch Bechirta, "Auswahl", genannt; ausserdem 40 Fälle, in denen die Schammaiten erleichtern, die Hilleliten erschweren (die meisten Sätze stehen in der Mischna noch an anderer Stelle gemäss der Sachordnung)

4.8 Aboda zara / Awodah Sara („Götzendienst“; 5 Kapitel):
Fremdkult, (Fernhalten vom) Götzendienst, Absonderung vom griechisch-römischen Heidentum, Umgang mit Götzendienern

4.9 Abot (("Aus)Sprüche der) "Väter“) / (Pirke) Awot ("Abschnitte", "Kapitel" der Väter“; 5 Kapitel):
Der Traktat Abot, zu dem es eine Parallelsammlung in den kleinen Talmud-Traktaten gibt (die Abot de Rabbi Natan), enthält zu Beginn die tannaitische Traditionskette von Mosche an bis zum Ende der tannaitischen Zeit und im übrigen Wahlsprüche und Maximen der Schriftgelehrten und Tannaiten, gehört sachlich also nicht in diese Rechtssammlung; er ist in der Tat erst später (um 300?) eingefügt worden; wurde dann oft im Sinne der jeweiligen Tendenzen in der jüdischen Ethik kommentiert; enthält grosse Weisheit; viel gelesen; volkstümlichstes Stück der Mischna; Bestandteil der Liturgie; als einziger Mischna-Traktat rein haggadisch; hier findet sich auch (Jehuda ben Tema) die Einteilung der Lebensalter des Mannes:
- mit 5 Jahren Beginn des Bibelunterrichts (Tora),
- mit 10 Mischna-Studium,
- mit 13 Gebotpflichtigkeit,
- mit 15 Talmud-Studium (Gemara),
- mit 18 Ehe,
- mit 20 Beruf,
- mit 30 Vollkraft,
- mit 40 volle Einsicht,
- mit 50 Rat,
- mit 60 Alter,
- mit 70 Greisenalter,
- mit 80 hohes Alter / Erreichen des höchsten Ziels,
- mit 90 gebeugtes Alter,
- mit 100 zum Tode bereit ("als wäre er schon gestorben, dahingegangen und geschwunden von der Welt").

"Nicht das Lernen ist das Wichtigste, sondern das Tun." (Abot 1,17);
"Nicht liegt es an dir, das Werk zu vollenden, aber du bist auch nicht frei, von ihm abzulassen." (Rabbi Tarphon, Abot 2, 16); - erst in späterer Zeit kam Kapitel 6 dazu, die Lobrede auf das Gesetz (qinjan tora, der "Erwerb der Tora"), die nicht zur Mischna gehört

4.10 Horajot ("Lehren", "Entscheidungen"; 3 Kapitel):
Irrtümliche Entscheidungen (der Gerichtshöfe), Korrekturen der Urteile und ihre Sühne

Fussnoten

  1. des ursprünglich einheitlichen Traktats Nesikin mit 30 Kapiteln:
    Die drei "Pforten" / Babot bildeten nur einen, gleichfalls wie die Ordnung Neziqin genannten Traktat; nur wegen seiner Grösse ist der Traktat schon in talmudischer Zeit dreigeteilt worden, und zwar rein mechanisch in drei "Pforten" zu je zehn Kapiteln ohne Rücksicht auf dadurch getrenntes Zusammengehöriges

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Talmud 4. Ordnung) vermutlich nicht.