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TSI Energie CR

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In den Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) wird festgelegt, welche technischen Eigenschaften zum Nachweis der Eignung für den interoperablen Eisenbahnverkehr gefordert werden. Grundlage der TSI Energie ist die EG-Richtlinie 2008/57/EG über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft.

Technischer Anwendungsbereich

Diese TSI betrifft das Teilsystem Energie des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems. Das Teilsystem Energie ist in der Liste in Anhang II der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt.

Geografischer Anwendungsbereich

Der geografischer Anwendungsbereich ist das konventionelle transeuropäische Eisenbahnsystem entsprechend der Beschreibung in Anhang I Kapitel 1.1 der Richtlinie 2008/57/EG.

Inhalt

Gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2008/57/EG beschreibt diese TSI:

  • a. den vorgesehenen Anwendungsbereich,
  • b. die für das Teilsystem Energie geltenden grundlegenden Anforderungen,
  • c. die funktionellen und technischen Spezifikationen, denen das Teilsystem entsprechen muss und die Schnittstellen zu anderen Teilsystemen,
  • d. die Interoperabilitätskomponenten und deren Schnittstellen, die Gegenstand von europäischen Spezifikationen sowie von zugehörigen europäischen Normen sind,
  • e. die Verfahren, welche zur Konformitäts- oder Gebrauchstauglichkeitsbewertung der Interoperabilitätskomponenten und für die EG-Prüfung von Teilsystemen, anzuwendenden sind,
  • f. die Strategie zur Umsetzung der TSI,
  • g. die beruflichen Qualifikationen für das betreffende Personal,die für den Betrieb und die Wartung des Teilsystems sowie für die Umsetzung der TSI erforderlich sind.

Zudem enthält die TSI auch die Betriebs- und Instandhaltungsvorschriften für den in Absatz 1.1 und 1.2 genannten Anwendungsbereich.

Entstehung

Unter Leitung der ERA in Lille/Valanciennes habe Experten der Bahn, der Industrie und der Nationalen Sicherheitsbehörden im Eisenbahnsektor dieses Dokument erarbeitet. Die TSI Energie CR tritt in Kürze in Kraft, der Termin für die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt ist derzeit noch nicht bekannt.

Definition des Teilsystems

Die TSI Energie legt die Anforderungen zur Gewährleistung der Interoperabilität fest und umfasst alle ortsfesten Einrichtungen (Gleich- oder Wechselstrom), die unter Berücksichtigung der grundlegenden Anforderungen zur Traktionsenergieversorgung der Züge erforderlich sind.

Zum Teilsystem Energie gehören: Unterwerke, Schaltstellen, Trennstrecken, Fahrleitungsanlagen und die Rückstromführung.

Außerdem umfasst das Teilsystem Energie bordseitige elektrische Energieverbrauchsmesseinrichtungen zur Messung der vom Fahrzeug aus der Fahrleitung entnommenen oder (bei Nutzbremsung) zurückgespeisten elektrischen Energie. Die Geräte sind in das Triebfahrzeug integriert und fallen in den Anwendungsbereich der TSI "Lokomotiven und Personenwagen" des konventionellen Eisenbahnsystems (CR LOC&PAS).

Gemäß Richtlinie 2008/57/EG gehören Stromabnehmer zum Teilsystem Fahrzeuge. Die Parameter für die Stromabnahmequalität sind in der TSI Energie festgelegt.



Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: 195.37.165.53 angelegt am 14.07.2010 um 15:16,
Alle Autoren: Tom md, N23.4, 195.37.165.53


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