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Strafdivision 999

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Die Strafdivision 999 war ein im Oktober 1942 aufgestellter Sonderverband des Heeres der deutschen Wehrmacht. Sie gehörte zu einem Gesamtsystem von Bewährungseinheiten, das den Militärstrafvollzug in den Dienst der Kriegsführung stellte. Die bisher vom Dienst in der Wehrmacht ausgeschlossenen politisch oder als Straftäter „bedingt Wehrunwürdigen“ sollten zum Dienst herangezogen werden. „Wehrunwürdig“ war jeder, der zu einer Zuchthausstrafe verurteilt oder nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte war oder dem durch militärgerichtliches Urteil die Wehrwürdigkeit entzogen war. Mit Verfügung des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW) vom 2. Oktober 1942 wurde die Wehrunwürdigkeit für die Dauer des Krieges aufgehoben. Von dieser Änderung waren mehrere zehntausend wehrfähige Männer betroffen. Der Verband hatte eine Gesamtstärke von etwa 37.000 Mann, wovon etwa 9.000 zum Stammpersonal gehörten.[1]

Andere Lexika





  1. Hans-Peter Klausch: Die Bewährungstruppe 500. Bremen 1995, S. 81.