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Sexueller Missbrauch von Kindern
Sexueller Missbrauch von Kindern bezeichnet in Deutschland willentliche sexuelle Handlungen mit, an oder vor Kindern. Der Begriff wurde im Zuge einer umfassenden Strafrechtsreform Ende des 20. Jahrhunderts geschaffen, wobei der veraltete Begriff der Unzucht mit Minderjährigen abgelöst wurde. Nach dem seit dem 19. Jahrhundert geltenden Recht machte sich strafbar, wer „mit Personen unter vierzehn Jahren unzüchtige Handlungen vornimmt.“[1] Das Mindeststrafmaß lag bis 1973 bei einem Jahr, bei mildernden Umständen gab es nur sechs Monate. Dies wurde auf drei Monate Freiheitsstrafe gesenkt, bei minder schweren Fälle konnte stattdessen eine Geldstrafe verhängt werden. Im Hinblick auf den Straftatbestand - insbesondere der Kinderpornographie - werden seit 2008 alle sexuellen Aktivitäten eines Kindes erfasst.
In Österreich wird der Begriff Sexueller Missbrauch von Unmündigen verwendet. In der Schweiz lautet der strafbare Tatbestand Sexuelle Handlungen mit Kindern (Artikel 187 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs).
Das Schutzalter ist kulturell sehr verschieden und weltweit von 12 bis 20 Jahren unterschiedlich geregelt. In Deutschland und Österreich liegt es bei 14 Jahren, in Dänemark bei 15, in der Schweiz und in Norwegen sowie in vielen anderen Ländern bei 16 Jahren. Für die deutsche Wikipedia erklärte der Autor Achim Raschka den entsprechenden Text im Juni 2020 zur „Dauerbaustelle“.[2] Eine Besonderheit sind die islamischen Staaten, in denen die Eheschließung und nicht das Alter die entscheidende Hürde ist.
Täterprofil
Die meisten Studien kommen zu dem Ergebnis, dass Täter sexueller Missbrauchshandlungen an Kindern überwiegend männlich sind.[3] Zudem weist die Polizeiliche Kriminalstatistik in Deutschland (PKS) für das Jahr 2018 in Deutschland nur einen Anteil von 4,5 % Tatverdächtigen weiblichen Geschlechts aus.[4] Der Anteil der Täterinnen wird meist auf 1 bis 20 % geschätzt.[3]
Seit 2005 untersucht das Projekt „Kein Täter werden“ an der Berliner Charité freiwillige Teilnehmer, die sich als Pädophile melden. In Gruppen- und Einzeltherapien, sowie teilweise einer ergänzenden medikamentösen Behandlung, soll durch Stärkung der Impulskontrolle und der Empathiefähigkeit bisherigen Tätern angeboten werden, verantwortungsvoll mit ihrer Neigung umzugehen.
Siehe auch
- Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
- Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
- Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
Einzelnachweise
- ↑ § 176 StGB Abs. 1 Nr. 3, Fassung vom 1. Januar 1872
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:WikiProjekt_Recht/Qualit%C3%A4tssicherung#Sexueller_Missbrauch_von_Kindern
- ↑ 3,0 3,1 Jörg M. Fegert u. a.: Sexueller Kindesmissbrauch – Zeugnisse, Botschaften, Konsequenzen. Ergebnisse der Begleitforschung für die Anlaufstelle der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Christine Bergmann. Beltz Juventa 2013, ISBN 978-3-7799-2264-3, S. 40.
- ↑ PKS Jahrbuch 2018 Band 4, Seite 20 – Tatverdächtige - Geschlecht (Tabelle 20)
Vergleich zu Wikipedia