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Reichsfluchtsteuer

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Erste Seite des Textes im Reichsgesetzblatt

Die Reichsfluchtsteuer wurde am 8. Dezember 1931 in Deutschland als einmalig zu zahlende Vermögenssteuer durch eine Notverordnung von Heinrich Brüning eingeführt. Sie wurde bei Aufgabe des inländischen Wohnsitzes fällig, sofern das Vermögen 200.000 Reichsmark[1] oder das Jahreseinkommen 20.000 Reichsmark überstieg. Grundlage war der jeweils letzte Steuerbescheid. Der Steuersatz wurde auf 25 Prozent des Vermögens des Steuerpflichtigen festgesetzt. 1934 wurde die Vermögensgrenze auf 50.000 Reichsmark herabgesetzt. Nach dem Anschluss Österreichs am 11./12. März 1938 wurde der Steuersatz auf 30 Prozent erhöht.[2] Ab Kriegsbeginn im September 1939 wurde die Ausreise erheblich erschwert und schließlich im Oktober 1941 ganz verboten. Die Vorschriften über die Reichsfluchtsteuer wurden erst durch das „Gesetz zur Aufhebung überholter steuerrechtlicher Vorschriften“ vom 23. Juli 1953 (BStBl. 1953 I S. 276) aufgehoben.

Auswirkungen

Die Einführung dieser Steuer erfolgte, um die Kaufkraft zu stärken, Kapitalflucht zu verhindern und die Emigration reicher Bürger zu verringern. Im Rahmen dieser Notverordnung erfolgten noch weitere Regelungen wie etwa die Senkung von Ladenpreisen. Für Personen, die zwischen dem 31. März 1931 und dem Inkrafttreten der Reichsfluchtsteuer ihren inländischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aufgegeben hatten, entstand die Steuer rückwirkend. Letztlich verhindert wurde die Emigration dadurch nicht, was die wenigen bekannten Einzelfälle zeigen.[3] Die folgende Tabelle ist lückenhaft, enthält Schätzungen und keine amtlichen Zahlen. Demnach erfolgten im ersten Jahr nur Zahlungen aus Vermögen von insgesamt 4 Millionen Reichsmark; die Zahlungen erfolgten teilweise mit Verzögerung über mehrere Jahre, was verschiedene Quellen zeigen.[4][2] Hinzu kam, dass auch Vermögen außerhalb Deutschlands erfasst wurde, soweit dieses bekannt war, was wiederum zu einigen Komplikationen führte, wie der Fall von Issai Schur zeigt. Einigen Emigranten blieben - insbesondere wegen der Judenvermögensabgabe[5] ab November 1938 - dadurch nur wenige Barmittel.[6]

Erhebungszeitraum Steueraufkommen in RM[7]
1932/33 1.000.000
1935/36 45.000.000
1936/37 70.000.000
1937/38 81.000.000
1938/39 342.000.000

Nach einer Hochrechnung, bei der die Zeiträume 1933/34 und 1934/35 ergänzt wurden, beliefen sich die Einnahmen aus dieser Steuer bis 1939 auf rund 577,3 Millionen RM, die davon erfassten Vermögen lagen schätzungsweise bei 2,3 Milliarden RM. Umgerechnet nach Kaufkraft waren das 11,7 Milliarden Euro. bei Rein rechnerisch kam die Reichsfluchtsteuer einer Vorauszahlung der Vermögenssteuer für die nächsten zehn Jahre gleich. Da viele Emigranten ihre Häuser verkauften, hat sich dies auch auf die Immobilienpreise ausgewirkt. Von der Judenvermögensabgabe von einer Milliarde RM sind diese Zahlungen jedoch abzugrenzen, wenngleich es dadurch zu einer Doppelbelastung kommen konnte.

Viele Unternehmer, die das Land verließen, mussten beim Verkauf von Aktien eine entsprechende Reichsfluchtsteuer bezahlen. Dies traf u.a. die Familie Ullstein und die Gründer von Romika. Aber auch Kunstsammler wie Alfred Pringsheim waren davon betroffen.

Vergleich zu Wikipedia




Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Umgerechnet nach Kaufkraft rund 1 Million Euro
  2. 2,0 2,1 https://de.wikipedia.org/wiki/Alexander_von_Zemlinsky#Zemlinskys_Weg_ins_Exil
  3. Diese wurde hier zunächst anhand der deutschen Wikipedia ermittelt.
  4. Peter-André Alt: Sigmund Freud. Der Arzt der Moderne. Eine Biographie. Beck, München 2016, ISBN 978-3-406-69688-6, S. 846–848.
  5. Durch diese Doppelbelastung wurde der Kommunalpolitiker Ludwig Landmann praktisch mittellos.
  6. so für Ernst Fraenkel und seine Frau nur 60 RM, laut Simone Ladwig-Winters: Ernst Fraenkel. Ein politisches Leben, Frankfurt a. M. 2009, S. 88–131.
  7. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden, Band 1, Fischer Verlag 1982, ISBN 3-596-24417-X, S. 106 ff