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Römischer Konsul
Der Römische Konsul (lateinisch consul) war die höchste zivile und militärische Stellung in der Ämterlaufbahn (cursus honorum) der Römischen Republik bis zum Jahr 27 v. Chr., wurde aber auch danach als Titel vergeben. Es wurden jährlich jeweils zwei Konsuln von der römischen Volksversammlung, den comitia centuriata, gewählt. Bewerber mussten gegen Ende der Republik ein Mindestalter von 42 Jahren haben, um zu kandidieren. Um eine Alleinherrschaft und Machtmissbrauch zu verhindern, war die Ausübung des Amtes auf ein Jahr begrenzt und gleichberechtigt auf zwei Konsuln aufgeteilt.[1] Die militärischen Kompetenzen des Amtes wurden spätestens unter Augustus eingschränkt.[2] Ein ehemaliger Konsul (consularis) war stets besonders angesehen und wurde in der Regel Mitglied im römischen Senat.
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Römischer Konsul) vermutlich nicht.
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Einzelnachweise
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Consulat#Wahlvorgang
- ↑ Klaus Martin Girardet: Die Entmachtung des Konsulates im Übergang von der Republik zur Monarchie und die Rechtsgrundlagen des augusteischen Prinzipats. In: W. Görler, S. Koster (Hrsg.): Pratum Saraviense. Festschrift für P. Steinmetz. Stuttgart 1990, S. 89–126.