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Pferderecht
Das Pferderecht, auch: Reitrecht, befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit Pferden zu tun haben.
Rechtlich sind Pferde prinzipiell nicht von Kleintieren wie Hamstern zu unterscheiden. Pferde sind zwar nicht "besondere Tiere", welche anderen Rechtsbestimmungen unterliegen, jedoch werden bei Pferden deutlich mehr Prozesse geführt. Das Pferderecht stellt kein eigenes Rechtsgebiet im engen Sinne dar, sondern ist die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich „Pferd“, so beispielsweise Haftungsrecht und Vertragsrecht. Wegen des oft hohen Wertes eines Pferdes und seiner Kraft sind bei Schäden, Verletzungen von Pferd bzw. Beteiligten und Krankheiten die Kosten und damit auch die Streitwerte sehr hoch.
Aus diesem Grunde gibt es zahlreiche Rechtsanwaltskanzleien, die unter dem Schwerpunkt Pferderecht ihre Dienstleistung für solche Fälle anbieten. Pferderechtsforen [1] mit wissenschaftlichem Anspruch bestehen.
Der Gesamtumsatz des Freizeitreitens wird auf 5 Milliarden Euro[2] geschätzt; diese wirtschaftliche und damit auch juristische Bedeutung bildet der Masterstudiengang Pferdewissenschaften der Universität Göttingen ab. Hieraus bestehen Verbindungen zur Ausbildung von hippologischen Sachverständigen, welche vornehmlich Gutachten in pferderechtlichen Fragen erstellen.[3]
Für andere einzelne Tierarten gibt es diese Besonderheiten nicht.
Siehe auch
Einzelnachweise
Literatur
- Rosbach: Pferderecht. Verlag C. H. Beck, 2010, ISBN 9783406596025
Andere Lexika
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Erster Autor: 92.75.204.101 angelegt am 26.02.2010 um 16:18, weitere Autoren: Smartbyte, Freedom Wizard, Zaphiro, Aalfons, Kriddl, Simplicius, Gelber Schnee, Nepomucki, Kuebi, Johnny Controletti, Controletti Johnny Controletti