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Parteiverbot
Ein Parteiverbot ist das Verbot einer politischen Partei, deren politischer Tätigkeiten und deren Unter- und Nachfolgeorganisationen. In Deutschland dient das verfassungsgerichtliche Verfahren gemäß Grundgesetz (GG)[1] dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Antragsberechtigt sind gemäß § 43 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) nur folgende Verfassungsorgane:
- der Deutsche Bundestag
- der Bundesrat
- die Bundesregierung
- eine Landesregierung
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