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PCfritz.de Onlinestore

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Die PCFritz.de Onlinestore GmbH war ein deutsches Handelsunternehmen für Software und Hardware. Das Unternehmen machte im September 2013 etwa 2/3 seines Umsatzes über die Handelsplattform ebay.[1] Insbesondere handelte das Unternehmen mit Recovery-Datenträgern, die von Erstausrüstern in Umlauf gebracht wurden. Als besonders billig galt das Angebot von Windows 7. Eingetragen ist das Unternehmen am Amtsgericht Stendal (HRB 17516), Sitz ist Halle (Saale).

Inhaber war bis Oktober 2013 Maik Mahlow. Mahlow machte eine Lehre als Lebensmittelhändler. Er hat Diabetes[2] und ist darüber hinaus nach eigenen Angaben an einem Liposarkom erkrankt, den er angeblich in der Ukraine behandelt ließ,[3] was sich jedoch 2014 als fingiert herausstellte.[4] Als Berater des Unternehmens trat Firat Cagac nach außen hin auf. Mahlow machte mit PR-Tourneen und -parties für sein Unternehmen Aufsehen, unter anderem zusammen mit Oliver Pocher.[5][6]

Im Mitte Oktober 2013 wurde als neuer Inhaber des Onlineshops die Le-Na GmbH aus Berlin (Registergericht Berlin Charlottenburg, HRB 143794 B) bekannt, neuer Geschäftsführer wurde Aribert-Heinz Peressoni. 2014 wurde der Handel eingestellt.

Durchsuchungen 2013

Der Wiederverkauf von Recovery-Datenträgern ist laut Urteil des Bundesgerichtshofes vom 6. Juli 2000 legal.[7] Gegen den Einzelverkauf von Recovery-CDs ohne Echtheitszertifikat kann nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. Oktober 2011 vorgegangen werden.[8] Die Zulässigkeit des Handels mit Softwarelizenzen wurde vom EuGH 2012 bestätigt.[9]

Die Staatsanwaltschaft Halle durchsuchte in Zusammenarbeit mit den Zollämtern Dresden und Berlin-Brandenburg am 18. September 2013 Geschäfts- und Lagerräume des Unternehmens in Berlin und Halle aufgrund von Fälschungsvorwürfen.[10] Insgesamt waren etwa 100 Beamte eingesetzt, es wurden über 18 Objekte durchsucht und 120.000 Datenträger beschlagnahmt. Angeblich kam es zur Sperrung sämtlicher Konten.[11] Dem Einsatz ging eine Anzeige von Microsoft voraus.[12][13] PCFritz veranlasste am 30. September 2013 eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft Deutschland, um die Verbreitung von Vorwürfen zu untersagen.[10][14]

Weblinks

Vergleich zu Wikipedia



Einzelnachweise

  1. heise.de, 30. September 2013 (online)
  2. BILD (online)
  3. Express (online)
  4. t-online.de (online)
  5. Stern (online)
  6. Hamburger Morgenpost (online)
  7. Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 6. Juli 2000, Aktenzeichen I ZR 244/97 (online)
  8. Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 6. Oktober 2011, Az. I ZR 6/10 (online)
  9. EuGH, Rechtssache C‑128/11 (online)
  10. 10,0 10,1 Golem.de, 2. Oktober 2013 (online)
  11. ChannelObserver (online)
  12. PC Magazin (online)
  13. Spiegel TV (online)
  14. Landgericht Köln, 30. September 2013, Az. 33 O 215/13