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Nulla poena sine lege

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Nulla poena sine lege (lateinisch für „keine Strafe ohne Gesetz“) ist ein Grundsatz (Gesetzlichkeitsprinzip) im Strafrecht. Das Gesetzlichkeitsprinzip ist im Wesentlichen eine Errungenschaft der Epoche der Aufklärung.[1] Es wird im deutschsprachigen Raum insbesondere auf Paul Johann Anselm von Feuerbach zurückgeführt.[2] Es besagt, dass es eine gesetzliche Grundlage für die Strafbarkeit geben muss. Weitergehend wird dies so interpretiert, dass eine Tat nicht nachträglich durch ein Gesetz als Straftat eingestuft werden kann.

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Einzelnachweise

  1. Vgl. Rudolf Rengier, Strafrecht, Allgemeiner Teil, 4. Aufl. 2012, S. 14, Rn. 4.
  2. Vgl. Bernd von Heintschel-Heinegg, in: Beck’scher Online-Kommentar StGB, Hrsg. von Heintschel-Heinegg (BeckOK StGB), Stand: 10. November 2014, Edition: 25, § 1 Rn 1.