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NotFAIRdienst®-Zertifikat

Mit der notFAIRdienst® - Marke werden in der Bundesrepublik Deutschland werben Unternehmen mit technischen Notdienstleistungen (z.B. Rohr-, Kanalreinigung, Schlüsseldienste, PC-Notdienste, Schädlingsbekämpfung usw.) die bereit sind, eine besondere und über der gesetzlichen Gewährleistung hinaus gehende Leistung zu erbringen und dies öffentlich gegenüber Verbraucher zu garantieren.
Aussagewert
Unternehmen erbringen bundesweit die folgenden Notdienstmindestleistungen und Qualitäten oder sogar darüber hinaus: 1) Tägliche telefonische Erreichbarkeit und Notdiensteinsatzbereitschaft in der Regel* mindestens zwischen 08:00 Uhr und 22:00 Uhr 2) Regionale Ortsansässigkeit der Firma und/oder 3) ein regionales Preis- / Leistungsverhältnis bei Fahrzeug-, Anfahrts- und Personalkosten 4) Kundendienst bei etwaigen Reklamationen 5) Ladungsfähige Anschrift
- Ausgenommen sind technischen Störungen, unvorhersehbaren Ereignissen, höhere Gewalt, Streik, bei Kleinbetrieben Betriebsurlaub oder Krankheitsfall.[1]
Vergaberichtlinien
Die Unternehmen müssen nicht nur die voran gestellten Mindestleistungen jederzeit erbringen sondern hohe Hürden nehmen um überhaupt in den Genuss der Markenwerbung zu gelangen. So müssen die Unternehmer eventuelle Tests der Verbraucherschutzorganisationen bereits vorab in ihrem Nutzungsantrag uneingeschränkt zustimmen, dürfen weder mit dem Vorwurf von Wucher behaftet sein noch in der Vergangenheit oder Gegenwärtig rechtswidrige Werbemethoden genutzt haben oder nutzen. Im Weiteren muss jeder Unternehmer sein schriftliches Einverständnis geben dass sich Verbraucher auf die Erfüllung der 5 Notdienstmindestleistungen im Falle eines Falles vor Gericht berufen können.
Kontrollfunktionen
Die Einhaltung der vorstehenden Leistungsqualitäten wird vom gleichnamigen Unternehmen notFAIRdienst® Limited, Niederlassung Deutschland mit Sitz in der Bankenmetropole Frankfurt am Main sporadisch und unangekündigt mit so genannten Testaufträgen bei zertifizierten Unternehmen überprüft. Dritte Organisationen wie Stiftung Warentest, Finanztest oder Ökotest können notFAIRdienst® Unternehmen jederzeit und unangekündigt in Test`s mit einbeziehen und die gewonnenen Erkenntnisse jederzeit veröffentlichen.
Verbraucherschutz
Der Zweck der privatwirtschaftlich getragenen Marke und beim Deutschen Patent- und Markenamt registrierten Wort-Bildmarke notFAIRdienst® liegt in erster Linie darin hilfesuchenden Verbrauchern bei der Suche nach einem seriösen Notdienstleister ein weithin sichtbares Merkmal zu bieten um einen vertrauenswürdigen Notdienstleister unter der Vielzahl von oftmals auch unseriös arbeitenden und werbenden Geschäftemacher sofort im Telefon-, oder Branchenbuch, Telefonauskunft oder Internet finden zu können. Ein derartiges Merkmal ist bereits seit Jahren überfällig und kann besonders z.B. im bundesweiten mit so genannten schwarzen Schafen übersäten Notdienstmarkt endlich für Verbraucherschutz vor überhöhten Notdienstkosten sorgen.
