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Mischlingsaktion 1944
Die so genannte Mischlingsaktion im September 1944 war die reichsweite Verhaftung deutscher Männer, Frauen und Kinder, die gemäß den Nürnberger Rassegesetzen und insbesondere nach dem Reichsbürgergesetz von 1935 als „Mischlinge 1. u. 2. Grades“ galten, d. h. entweder jüdische Vorfahren hatten oder in so genannten „privilegierten Mischehen“ lebten, und ihre Deportation oder Einweisung in Zwangsarbeitslager der Organisation Todt.
So wurden z. B. am 19. September 1944 Menschen in Ostwestfalen von der Gestapo verhaftet und in Zwangsarbeitslager in Zeitz (die Männer) und in Elben (das dortige Frauenlager Elben) und Kassel-Bettenhausen (die Frauen) gebracht.
In den Lagern mussten sie unter der Aufsicht von Bewachungspersonal, das aus Mitgliedern der Organisation Todt und aus HiWis[1] bestand, entweder in wehrwirtschaftlich wichtigen Betrieben oder im Baubereich unter unmenschlichen Bedingungen arbeiten. Ziel war die völlige Ausbeutung ihrer Arbeitskraft.
Anmerkungen
Weblinks
- „Vor Kriegsende ins Lager verschleppt“, Mindener Tageblatt, 26. 2. 2006 (PDF-Datei; 46 kB)
- Sonja Grabowsky, Rassenpolitik im Nationalsozialismus. „Halbjuden“ im Deutschen Reich 1933–1945, Wuppertal, 2005 (PDF-Datei; 69 kB)
- Volker Knöppel: „70 Jahre Judenpogrom Naumburg“, 9.11.2008 (PDF-Datei; 76 kB)
Init-Quelle
- Entnommen aus der: Wikipedia
- Löschdiskussion
- Autoren: Holgerjan, MorbZ-Bot, MorbZ, Complex, Trollus firlefancus major, Andreas aus Hamburg in Berlin, David Wintzer, Cosal
Andere Lexika
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