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Medizin im Nationalsozialismus
Die Medizin im Nationalsozialismus war geprägt durch das Bemühen der nationalsozialistischen Politik, das Gesundheitswesen für ihre Ziele nutzbar zu machen. Wesentliche Merkmale waren die Etablierung der sozialdarwinistisch orientierten nationalsozialistischen „Rassenhygiene“ als neuer Leitideologie, eine ausgeprägte Leistungsmedizin und die „Gesundheitsführung“. 45 Prozent der 52.000 Mediziner wurden NSDAP-Mitglieder. Der Nationalsozialistische Deutsche Ärztebund hatte 1942 rund 46.000 Mitglieder.[1]
Die Gesundheitsämter wurden auch für die Aufgabe der „Erb- und Rassenpflege“ zuständig. Der jeweilige Amtsarzt war seit dem 3. Juli 1934[2] zum Beispiel antragsberechtigt für eine Zwangssterilisation.[3]
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalsozialistischer_Deutscher_Ärztebund
- ↑ Alfons Labisch und Florian Tennstedt: Gesundheitsamt oder Amt für Volksgesundheit? Zur Entwicklung des öffentlichen Gesundheitsdienstes seit 1933. In: Medizin und Gesundheitspolitik in der NS-Zeit. Hrsg. von Norbert Frei, R. Oldenbourg, München 1991 (= Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Sondernummer), ISBN 3-486-64534-X, S. 35–66; hier: S. 35
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheitsamt#Geschichte