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Wählergemeinschaft
Eine Wählergemeinschaft ist eine Vereinigung, die zu Wahlen antritt, ohne den Status einer politischen Partei zu beanspruchen. Alternative Namen sind Wählergruppe, Wählervereinigung, Bürgervereinigung (BV), Bürgerliste, Parteifreie u. v. a. m.; im deutschen Europawahlrecht lautet die Bezeichnung Sonstige Politische Vereinigung (SPV). Nach dem deutschen Parteiengesetz gelten Wählergemeinschaften nicht als Parteien. Sie können erst zur Bundestags- oder Landtagswahl antreten, wenn ihre Organisation die formellen gesetzlichen Anforderungen erfüllt, die auch für alle anderen politischen Parteien gelten.
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