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Johann von Koller
Johann von Koller (geboren um 1595 in Stockerau, Niederösterreich, gestorben am 14. Februar 1662 in Wien) war ein österreichischer Finanzverwalter und Beamter der habsburgischen Zentralverwaltung. Im Kontext der administrativen und finanziellen Herausforderungen des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) nahm Koller eine Schlüsselrolle innerhalb der habsburgischen Kriegsfinanzierung ein. 1650 wurde er von Kaiser Ferdinand III. in den Freiherrenstand erhoben. Als Begründer der freiherrlichen Linie des Hauses Koller gilt er als zentraler Repräsentant des niederösterreichischen Amtsadels seiner Zeit.
Herkunft und Ausbildung
Koller entstammte dem niederösterreichischen Landadel. Sein Vater Matthias Koller war als Verwalter im Dienst des Stifts Klosterneuburg tätig; die Familie verfügte über lokalen Grundbesitz und war im regionalen Verwaltungsapparat etabliert. Johann erhielt seine Ausbildung an einer Jesuitenschule in Wien, wo er Latein, Rhetorik und Rechenkunst erlernte. Früh trat er in den Verwaltungsdienst ein, zunächst als Schreiber beim niederösterreichischen Landtag, wo er Zugang zu finanzpolitischen und fiskalischen Abläufen erhielt.
Dienst in der habsburgischen Finanzverwaltung
Mit Beginn des Dreißigjährigen Krieges wurde Koller in die zentrale kaiserliche Finanzverwaltung berufen. Im Jahr 1623 erfolgte seine Ernennung zum Kammersekretär. In dieser Funktion war er maßgeblich an der Organisation von Steuererhebungen, Anleihen sowie Pachtverträgen beteiligt, die der Finanzierung der kaiserlichen Kriegführung dienten. Seine Tätigkeit trug insbesondere zur Ausstattung der Armeen Wallensteins bei. 1635 wurde er zum Hofkammerrat befördert und übernahm wesentliche Aufgaben in der Leitung der Hofkammer. Einzelne Quellen erwähnen seine Rolle bei der finanziellen Vorbereitung der kaiserlichen Gegenoffensive nach der Schlacht bei Lützen 1632. Die Stabilisierung der Zentralfinanzen während der 1630er Jahre, insbesondere nach dem Abzug spanischer Hilfsgelder, wird in späteren Darstellungen wiederholt mit seinem Namen in Verbindung gebracht.
Erhebung in den Freiherrenstand
Am 12. März 1650 erhob Kaiser Ferdinand III. Johann von Koller in den Freiherrenstand. Mit dieser Auszeichnung wurde das Prädikat „von Koller“ formell begründet. Zugleich erhielt er das Lehen über das neu geschaffene Gut Kollerstein bei Stockerau, das fortan als Sitz der Familie fungierte. Die Standeserhöhung war Ausdruck der habsburgischen Praxis, loyale Verwaltungsbeamte in den Adelsstand zu erheben, um sie dauerhaft an die Monarchie zu binden.
Späte Jahre und Tod
Nach dem Westfälischen Frieden zog sich Koller schrittweise aus der aktiven Verwaltung zurück, blieb aber bis zu seinem Tod ein Berater am Hof. Er widmete sich der Neuorganisation seiner Besitzungen sowie kirchlichen Stiftungen. 1655 ließ er eine Kapelle in Stockerau errichten, die später als „Kollerkapelle“ bekannt wurde. Er verstarb am 14. Februar 1662 in Wien. Sein Testament, erhalten im Österreichischen Staatsarchiv, dokumentiert größere Vermächtnisse zugunsten kirchlicher und wohltätiger Einrichtungen. Er wurde in der Pfarrkirche von Stockerau beigesetzt.
Auszeichnungen und Titel
1623: Ernennung zum kaiserlichen Kammersekretär
1635: Hofkammerrat durch Kaiser Ferdinand III.
1647: Geheimer Referendär für Finanzsachen (beratend)
1650: Erhebung in den Freiherrenstand (Freiherr von Koller)
1651: Verleihung eines eigenen Wappens mit Helmzier, bestätigt durch den niederösterreichischen Ritterstand
1653: Ritter des Ordens vom Goldenen Sporn (zivile Auszeichnung)
1656: Ehrenbürger von Stockerau
Literatur
Johann Siebmacher: Großes Wappenbuch der österreichischen Adelsgeschlechter, Bd. IV, Nürnberg 1857.
Franz Karl Wissgrill: Schauplatz des landsässigen niederösterreichischen Adels, Wien 1800.
Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon Bd. VI, Limburg: Starke Verlag, 1987.
Franz Müller: Die Handelsdynastien des Habsburgerreichs, Wien 1995.
Karl Schmidt: Finanzverwaltung und Krieg. Die Habsburger im Dreißigjährigen Krieg, München 1978.