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International Organizations Council

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International Organizations Council

Das International Organizations Council (I.O.C.) ist eine Internationale Organisation und rechtsfähig im Sinne des Übereinkommens ETS 124 – Legal personality of NGOs von 1986.

Es stellt das Zentralratsorgan für eine offene Weltanschauungsgemeinschaft dar, zu der Mitglieder beitreten können. Mitglieder in Sinne der Verfassung des IOC sind auschliesslich Staaten oder Staatenverbände, internationale und nationale NGO´s sowie Stiftungen, die sich zur Charta der Universalen Menschenrechte bekennen.

Geschichte

Das International Organizations Council wurde am 1. Mai 2009 durch bevollmächtigte Vertreter und Delegierte internationaler und nationaler Organisationen gebildet.

Ziele

Eine wesentliche Funktion des I.O.C. besteht darin, die Universalen Menschenrechte zu fordern, zu fördern, zu realisieren und/oder wieder herzustellen. Das I.O.C. ist ein politisch und wirtschaftlich unabhängiges Völkerrechtsorgan.

Es hat unter Anderem den Auftrag, als Judikativorgan der internationalen NGO 's die der Weltanschauungsgemeinschaft der Universalen Menschenrechte angehören, zu handeln und deren Interesse zu vertreten.

Das I.O.C. umfasst mehrere internationale Organisationen und Stiftungen, die in ihrer Ausrichtung ausschliesslich gemeinnützig sind und sich zur Weltanschauung der Universalen Menschrechte bekennen. Innerhalb dieses Bekenntnisses ist das I.O.C.International Organizations Council als oberste Handlungs- und Regulierungsinstanz innerhalb der Weltanschauungsgemeinschaft Universale Menschenrechte anzusehen.

Ein Beitritt natürlicher Personen ist nicht möglich. Jedoch ist die Anerkenntnis der IOC-Menschenrechtscharta und das Eintreten für die IOC-Menschenrechtscharta jedem Menschen möglich und ausdrücklich erwünscht.

Aufgaben und Funktion

  1. Registrierungs- und Aufsichtsorgan für internationale NGO´s (Nicht-Regierungsorganisationen), supranationale Stiftungen, fiduziarische Stiftungen, Staaten, Staatsverbünde und Völkerrechtssubjekte die sich zu den Universalen Menschrechten, dokumentiert in der Charta der Universalen Menschenrechte 2010 des I.O.C., bekennen
  2. Umsetzung der UN A/RES/53/144 Resolution
  3. Völkerrechtsrat und Konzil zur Wahrung, dem Schutz und der Umsetzung der Universalen Menschenrechte
  4. Steuerung der Kooperation und vermittelnde Kommunikation zwischen angeschlossenen Mitgliedern
  5. Aufbau und Förderung gelebter Eigenverantwortung in der Stiftungsgemeinschaft
  6. Bildung und Ausbau von geeigneten Maßnahmen und Einrichtungen zur Versorgung für Gesundheit und Leben im Alter
  7. Errichtung und Betrieb von Ausbildungsstätten und Bereitstellung von umfassenden Bildungsmaßnahmen
  8. Unterstützung und Steuerung sinnvoller ökologisch nachhaltiger Maßnahmen der angeschlossenen Mitglieder
  9. Treuhänderische Verwaltung und Vermehrung der Stiftungsstockvermögen der Mitgliedsstiftungen
  10. Dachorganisation des Netzwerks
  11. Währungsinstanz und Währungshüter für Nongovernmental Currency´s (Nichtstaatliche Währungen)

Die Behörden und Abteilungen und angegliederten NG=´s und Internationale Stiftungen des I.O.C.

I.U.H.R.A. International Universal Human Rights Association

  • Prüft die Einhaltung der Universalen Menschenrechte
  • Dachorganisation der Weltanschauungsgemeinschaft "Universale Menschrechte"
  • Gutachterstelle für Menschrechtsverletzungen
  • Rehabilitations- und Betreuungsstelle für Opfer

CIVIC TRUST AUTHORITY

  • Treuhänder und Rechtsträger für Bürger- und Familienstiftungen, Internationale Stiftung

Stiftungs-Treuhandorgan des I.O.C.

Die Civic Trust Authority verwaltet Stiftungen. Als Treuhandorgan für Stiftungen unter dem Dach des IOC ist sie Treuhänder einer großen Zahl fiduziarischer Stiftungen von Privatpersonen, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen (NGO´s).

Privatpersonen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen werden von der Civic Trust Authority beraten und unterstützt. Bei Errichtung und Konzeption von unselbständigen und rechtsfähigen Stiftungen leistet die Civic Trust Authority wichtige Arbeit im Auftrag des I.O.C. und seinen international aufgestellten Mitgliedern.

LEGAL AUTHORITY

  • Justitzbehörde der Weltanschauungsgemeinschaft "Universale Menschrechte"
  • Legal Department, Rechtsabteilung und Anwaltschaft für die Mitglieder

C.E.A. Collection & Enforcement Agency

  • Exekutivbehörde für den Schutz und die Wahrung der Interessen der Weltanschauungsgemeinschaft "Universale Menschenrechte"

Weblinks

Offene Unterstützerliste



Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: Karstenuwe angelegt am 03.05.2010 um 15:11,
Alle Autoren: Lutheraner, Ioc-council, Karstenuwe, AHZ


Andere Lexika

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