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Insolvency Compliance
Insolvency Compliance ist ein Teilbereich der Corporate-Compliance. Auch bei einer sorgfältigen Geschäftsführung kann ein Unternehmen durch Managementfehler oder eine widrige wirtschaftliche Situation in eine Krise geraten. Im Rahmen der Insolvency Compliance sind sodann spezielle insolvenz- und gesellschaftsrechtliche Pflichten zu beachten. Im Mittelpunkt steht dabei die Insolvenzantragspflicht bei Insolvenzreife. Pflichtverstöße können persönliche Haftungen des Managements in empfindlicher Höhe hervorrufen und werden darüber hinaus auch strafrechtlich sanktioniert. Insolvency Compliance umfasst zum einen die Übereinstimmung des Handelns mit geltendem Recht und zum anderen die Überwachung der Eins-Haltung dieser Vorschriften durch Installation einer wirksamen Compliance-Organisation (Monitoring).
Bedeutende Compliance-Regelungen
Im Rahmen von Insolvency Compliance ist Kardinalpflicht die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages bei Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit und/ oder Überschuldung). Zu den wichtigsten nationalen Regeln zur Erfüllung einer Insolvency Compliance zählen u.a.:
- die Insolvenzordnung (§ 15a InsO),
- das Handelsgesetzbuch,(§§ 130a II, III ggf. i.V.m. § 161 II HGB),
- das Gesetz betreffend die GmbH (§ 64 und §§ 49 III, 84 GmbHG),
- das Aktiengesetz (§§ 92 II, 93 III Nr.6 und §§ 92 I, 401AktG),
- das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 42 II ggf. i.V.m. § 11 I 2 und § 42 II i.V.m. § 86 BGB),
- das Strafgesetzbuch (§§ 283 bis 283d StGB)
Ziele
Ziel ist es, die haftungsrechtlichen und strafrechtlichen Risiken für Unternehmen und Unternehmer/ Manager durch die Einrichtung einer Compliance-Organisation zu kontrollieren.
Maßnahmen
Nur ein frühzeitiges Erkennen der Krise garantiert eine adäquate Auseinandersetzung mit derselben. Je nach Branche, Unternehmensgröße und Standortbedingungen ergibt sich für jeden Einzelfall eine andere Möglichkeit der optimalen Krisenbewältigung. Das Unternehmen sollte im Idealfall mit einem angepassten Geschäftsmodell erhalten werden. Bei einem institutionalisierten Monitoring der wirtschaftlichen Situation einschließlich der Insolvenztatbestände ist eine Krise in vielen Fällen abwendbar oder zumindest überwindbar.
Wer benötigt Insolvency-Compliance
Die Pflichten im Rahmen der Insolvency Compliance gelten direkt für die gesellschaftsrechtlich vorgesehenen Vertretungsorgane der Unternehmung. Betroffen sind unabhängig von etwaigen Beschlussfassungen und handelsregisterlichen Eintragungen auch so genannte faktische Geschäftsführer, die die Gesellschaft tatsächlich leiten. Innerhalb der Geschäftsleitung sind Aufgabenzuweisungen durch Ressortbildungen möglich und bei größeren Unternehmungen üblich. In der Krise sind jedoch sämtliche zur Vertretung berufenen Personen Adressat der insolvenzspezifischen Pflichten.
Auch Aufsichtsräte, Beiräte, leitende Angestellte, weitere Mitarbeiter und auch Externe können betroffen sein. In § 14 StGB ist explizit vorgesehen, dass sich Personen strafbar machen können, die mit der Betriebsleitung oder Wahrnehmung betriebsbezogener Aufgaben beauftragt sind.
Literatur
- Stephan A. Schoppe: Insolvency Compliance in Stefan Behringer [Hrsg.] Compliance kompakt. Erich Schmidt Verlag, Berlin 2010, ISBN 978-3-503-12076-5. Link zum Buch
Einzelnachweise
Weblinks
Init-Quelle
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Erster Autor: 212.121.144.106 angelegt am 15.5..2010 um 05:, ,
Alle Autoren: Weissbier, Lutheraner, 212.121.144.106