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Helmold von Plessen
Helmold von Plesse(n) (1263-1283)
Mit Helmoldus de Plesse erscheint der Name des Geschlechts im Jahr 1263 erstmals und fortan dauerhaft in Mecklenburg. Es ist ein vergleichsweise spätes Datum, wenn man die Wanderungen anderer niedersächsischer Adeliger nach Mecklenburg als Maßstab nimmt: von Hagen (1161), von Everingen (1217), von Bevensen (1240), von Hakenstedt (1239) oder beispielsweise von Walie (1240). Helmold fällt in Urkunden dadurch auf, dass er in den Jahren 1263 bis 1283 stets an führender Stelle im Land mitgewirkt hat. Zur Unterscheidung von den Edelherren von Plesse, verwenden wir für ihn und seine Nachkommen das heute übliche von Plessen, obwohl diese Namensfortbildung in Mecklenburg erst seit dem 16. Jahrhundert – etwa zeitgleich mit dem Erlöschen der Gottschalk-Linie auf der Burg Plesse - üblich wurde.
Aus den Geschichtsquellen erschließt sich nicht, warum Helmold von Plessen im Jahr 1263 an den Hof der Herren von Mecklenburg kam, doch gibt es dafür einige Anhaltspunkte: Er stammte aus einer angesehenen und begüterten Familie des Stammesherzogtums Sachsen. Sie verfügte über nützliche politische und soziale Verbindungen, denn sie gehörte schon seit Generationen zum Umfeld bedeutender Reichsfürsten und verschiedner Kaiser und war mit den Gepflogenheiten an herrschaftlichen Höfen vertraut. Zu den Herren von Mecklenburg bestanden Anknüpfungspunkte über Herzog Heinrich de Löwen, Kaiser Otto IV. und durch die Teilnahme an Kreuzzügen nach Livland. Außerdem war Mecklenburg attraktiv für weichende Erben, denn es bot Einwanderern mit seinem Hintergrund alle nur denkbaren Chancen, politischen Einfluss zu nehmen und den Grundstock für ein großes Vermögen zu legen - derartige Chancen bekamen Ritter im Westen damals nicht.
Neben den persönlichen gab es möglicherweise auch landespolitische Aspekte, die Einfluss auf Helmolds Wanderung nach Mecklenburg genommen haben. Entsinnen wir uns: Zu Sicherung seiner Position war Johann I: Herr von Mecklenburg im Jahr 1262 ein Bündnis mit den Welfen-Herzögen Albrecht I. und Johann I. von Braunschweig-Lüneburg eingegangen. Ungewöhnlich wäre es, wenn man bei diesen welfisch-mecklenburgischen Verhandlungen nicht auch über Personen gesprochen hätte. Vielleicht taten sich für Helmold von Plessen in diesem Zusammenhang Türen in Wismar auf. Diese Überlegung lässt sich zunächst auf die seit langem bestehenden Welfen-Plesse-Verbindungen stützen. Helmolds Auftritt in Mecklenburg könnte aber auch in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Beistandsversprechen stehen, das sein Verwandter im Jahr 1258 den Welfen-Herzögen gab. Für diese Spekulation spricht, dass Helmolds Berufung an den Hof in Wismar im kongenialen Interesse der Welfen, Obotriten und seiner Familie gelegen hat.
Insgesamt gibt es mehr als zwanzig Quellen mit einem Bezug zu Helmold von Plessen. Mit ihrer Hilfe können wir uns durchaus ein Bild von ihm machen. Bei den Beurkundungen testierte er in der Gruppe der weltlichen Zeugen. Sie wurden von den Herren von Mecklenburg zumeist „unsere“ Ritter genannt, wobei auffällt, dass das Possessivpronomen „unsere“ bei der Beurkundung vom 26. Februar 1279 fehlt. Doch das ist korrekt, denn die Mitausstellerin jener Urkunde war Anastasia Herrin von Mecklenburg. Der „domina Megnopolensis“ aber hatten die Ritter des Landes nicht zu dienen. Durch ihren Lehnseid waren sie allein den Landesherren verbunden und verpflichtet - „nostri milites“.
Die Beurkundungen, an denen Helmold mitwirkte, fanden vorwiegend in Wismar statt. Dort hatte Johann I. eine „feste Burg“ errichten lassen und sie im Jahr 1256 zur Residenz erhoben. Am Hof gehörte Helmold von Plessen zu den führenden Persönlichkeiten, denn in den Zeugenreihen aller Urkunden steht er immer an vorderer, meistens an zweiter oder erster Stelle. Die Urkunde vom 8. Juli 1279 verrät dafür den Grund: Helmold von Plessen war einer jener Ritter, die als „castellani“ der Herren von Mecklenburg auf der Burg in Wismar präsent waren. Diese Verantwortung hatte er auch für das Schloss in Gadebusch. Außerdem hatte Anastasia Herrin von Mecklenburg die Burgmänner - ex officio - in die Vormundschaftsführung eingebunden, die sie während der Pilgerfahrt und Gefangenschaft ihres Mannes für ihre beiden Söhne – Heinrich II. und Johann III. - ausübte.
Immobiliengeschäfte der Landesherren
Die Quellen zu Helmold von Plessen betreffen in ihrer Mehrzahl Rechtsgeschäfte der Herren von Mecklenburg mit den Kirchen und Klöstern des Landes. Diese Einrichtungen förderten die Religion, Kultur und Bildung im Land. Sie unterstanden dem Schutz der Landesherren oder dem Landesadel und wurden von ihnen durch Dotationen nach Kräften gefördert, aber auch zu Refinanzierungszwecken benötigt, denn nur die christlichen Einrichtungen waren damals liquide genug, um Grundbesitz oder Rechte an Liegenschaften kaufen zu können. Die meisten Urkunden, an denen Helmold von Plessen für die Landesherren mitgewirkt hat, berichten über solche Sachverhalte (Vielleicht kürzen):
• Johann I. und seine Söhne Heinrich I. und Albrecht I verkauften am 1. Mai 1263 dem Heiligen Geist Kloster zu Wismar das zwischen der Steffiner Mühle und Karow gelegene Land. • Johann I. verlieh der Domkirche in Lübeck am 9. Oktober 1263 das Eigentum von drei Hufen in „Vilebeke“ bei Grevesmühlen, das die Domkirche von dem Ritter Eckhard von Holstein gekauft hatte. • Die Brüder Heinrich I. und Albrecht I. verliehen am 17. März 1265 dem Domkapitel zu Lübeck das Eigentum am Dorf Gägelow, mit Ausnahme von sieben Lehnhufen, für 60 lübische Mark. • Heinrich I. verlieh im Jahr 1266 dem Kloster Rehna das Eigentum von vier Hufen in Vitense und eine Hufe in Käselow von den Besitzungen des Johann von Bülow in Welschendorf beziehungsweise in Herbordeshagen • Am 5. Januar 1266 gründete Heinrich I. eine Stiftung zu Wein und Brot für eine Anzahl Kirchen aus den Einkünften der Mühle zu Alt-Wismar. • Am Neujahrestag 1267 verlieh Heinrich I. dem Kloster Rehna 30 Mark zur Austeilung von Wein und Oblaten an siebzehn Kirchen im heutigen Kreis Nordwestmecklenburg, darunter auch Damshagen, das schon im frühen 14. Jahrhundert bis 1945 zu einem der Stammgüter der Herren von Plessen im Land wurde. • Im Jahr 1269 setzte der Bischof Ulrich von Ratzeburg zusammen mit Heinrich I. die Freiheiten des Heiligen-Geist-Hospitals zu Wismar fest. • Heinrich I. bestätigte am 5. März 1270 eine Schenkung von zwei Hufen in Eichholz an die Pfarre zu Neuburg. • Heinrich I. verlieh dem Kloster Doberan am 2. Juli 1270 das Eigentum von sieben Hufen in Brusow und zwei Hufen in Drüschow, welche Heinrich Preen und Johann von Bülow dem Kloster geschenkt hatten. • Am 8. Juli 1270 schenkte Heinrich I. dem Kloster Rehna vier Hufen in Parber zum Unterhalt eines Mädchens, welches er auf dem Kreuzzug in Livland gerettet und nach der Taufe adoptiert hatte. Die Ritter Helmoldus de Plesse, Aluericus de Barnekow, Conradus Dotenberg, Benedictus de Rodenbeke, Hermannus Storm und Hinricus Preen unterzeichneten als „castellani Wismarie“ und Ludolfus Moltzan, Bernhardus de Gusticow, Ulricus de Blukker, Nikolaus de Ekerenvordhe taten es als „castellani in Godebuz“. • Am 25. Januar 1271 bestätigte Heinrich I. dem Kloster Sonnenkamp (Neukloster) den Güterbesitz in der Herrschaft Mecklenburg, verzichtete auf eine Nachmessung, befreite die Klosterleute von der fürstlichen Vogtei sowie vom Landding und verlieh dem Kloster das niedere Gericht und ein Drittel des Höchsten Gerichts. • Am 9. Juni 1271 genehmigte Heinrich I. eine Übereinkunft, derzufolge Gerhard von Vitense und seine Gattin vom Kloster Rehna für die Zahlung von einhundert wismarsche Mark eine Kornrente von zwei Last auf Lebenszeit und die Brüderschaft des Klosters erhielten. Als Zeugen wurden genannt: Helmold de Plesse, Theodorico Claw, Hermanno de Blugcher und alle Burgmänner in Gadebusch. • Am 12.Juni.1271 schenkte Heinrich I. dem Kloster Sonnenkamp „zum Besten des Siechenhauses“ das Eigentum der Einkünfte aus zwei Hufen in Masslow und zwei Hufen in Niendorf. Nachdem Heinrich I. der Pilger ins Heilige Land aufgebrochen war, finden wir Helmold von Plesse am 23. November 1271 sogar einmal bei Nikolaus I. Herr von Werle. • 23.11.1271 Nikolaus I. Werle verlieh dem Kloster Dargun den dritten Teil des höchsten Gerichts und das niedere Gericht auf den Gütern des Klosters in seiner Herrschaft und befreite das Kloster von allen Lasten. • Am 26.02.1279 verkaufen Anastasia Herrin von Mecklenburg sowie ihre beiden Schwäger Nikolaus III., Propst zu Schwerin und Lübeck und Johann II. Herr von Mecklenburg dem Heiligen-Geist-Hospital zu Wismar vier Hufen in Nantrow. • März 1280 = 1524Die letzte Urkunde, die Helmold von Plesse im Zusammenhang mit christlichen Einrichtungen des Landes unterschrieb, datiert vom März 1280. Dieses mal verlieh der Mitregent Johann II. zusammen mit seiner Schwägerin Anastasia und deren Söhnen Heinrich II und Johann III. dem Kloster Reinfeld (Kreis Stormarn) das Eigentum von sieben Hufen in Börzow.
Lübisches Recht für Wismar
Einen gänzlich anderen Charakter und ein über die mecklenburgische Heimatgeschichte hinausgehendes Gewicht besitzt die Urkunde vom 14 April 1266, in deren Regeste es zusammenfassend heißt: „Heinrich, Fürst von Mecklenburg, bewilligt der Stadt Wismar den Gebrauch des Lübischen Rechtes und die Willküre (Gewohnheitsrecht), bestätigt ihren Besitz und den freien Handelsverkehr und ordnet den Gerichtsstand für die fürstlichen Diener.“ Die Bedeutung des Rechtsakts für Wismar und die Motive Heinrichs I. erschließen sich uns aus der frei übersetzten Urkunde wie folgt:
„Damit sich nicht das, was gegenwärtig geschieht, gleichsam im Laufe der Zeit verflüchtigt, wird es üblicherweise auf die Zunge von Zeugen gelegt oder durch Schriftform im Gedächtnis gehalten. Aus diesem Grund wollen wir allen Menschen jetzt und in Zukunft kundtun, dass wir – gestützt auf die besondere Gunst und ungeschuldete Fürsorge, mit welcher wir unsere geliebte Stadt Wismar umarmen - aus freien Stücken unserer Stadt das Recht zukommen lassen und bewilligen, das Recht der Lübischen Bürgerschaft, frei und unverletzlich für immer gebrauchen zu dürfen – in welcher Art von Prozessen es auch seinen mag.
Sofern bei bedeutenderen und Prozessen der Hohen Gerichtsbarkeit der Richter und die Ratgeber mit dem Kläger übereinstimmen, dass der Angeklagte eine Geldstrafe anzunehmen hat, so muss dem Kläger hauptsächlich nach Lübischem Recht genüge getan werden, wobei zwischen uns und der Bürgerschaft der Rest der Schuld zu teilen ist. Wenn aber aus irgendeinem Grund etwas vorkommen sollte, was ohne die Beschwerde eines Klägers entschieden wird, so wird die eine Hälfte uns und die andere Hälfte der Bürgerschaft zuteil. Uns werden die Urteile von vier Goldmünzen (quatuor solidorum) zufallen
Wir bestätigen unserer Stadt Wismar ferner, dass sie auch in künftigen Fällen, ihr eigenes Gewohnheitsrecht – alltäglich „Willküre“ genannt - gebrauchen darf. Wir gewähren dem Rat und der Stadt die Option, nach freiem Willen die Willküre auszudehnen oder einzuschränken, jedoch nur so, dass dies weder uns - oder im Falle unseres Todes – noch unseren Erben oder Kindern zum Nachteil gereicht. Unter der Maßgabe, dass wir ein Drittel und die Stadt zwei Drittel von der Willküre erhalten, lassen wir es zu, dass sie (Rat und Stadt) durch die ausgesprochenen Willküre so viel einnehmen, nachlassen, erzwingen oder ganz erlassen dürfen, wie sie wollen.
Zum Vorteil und zur Ehre und zum Zeichen inniger Freude gestatten wir der Stadt auf ewig den Besitz unterhalb ihrer Grenzen, so die Gewässer, Weiden und die Insel Lypez bis zur Festung der Stadt, mit Ausnahme des Wassers und des alten künstlich angelegten Teiches, der an der oberen Seite der Mühle gelegen ist.
Allen, die des Handels wegen auf dem Wasser- oder Landwege in unsere Stadt kommen, gestatten wir die freie Möglichkeit, zu kommen und wieder zu gehen und Waren zu tauschen.
Wir verlangen, falls unsere (Subaltern)Beamten - nämlich Rechtsbeistände, Münzmeister, Zolleintreiber, Müller, auch Juden und einzelne Vorgesetzte unseres Hofes - , denen wir unsere Pflichten zur Erfüllung anvertrauen, sich – in welchen Aufgaben auch immer – dabei etwas zu schulden kommen lassen sollten, dass sie für diese Fehler nicht in Gegenwart der Richter der Stadt oder der Ratsherren gezwungen werde, sich zu offenbaren. Das wollen wir auf keinen Fall, weil wir ja erkennen, dass deren Wiedergutmachung sich auf uns bezieht. Doch falls sie bei irgendwelchen anderen Vergehen abweichen sollten, genehmigen wir es billigend, dass sie je nach Beschaffenheit ihrer Fehltritte gezwungen werden, in Gegenwart unseres Rechtsbeistandes Rechenschaft abzulegen.
Damit aber unsere Schenkung nicht durch Vergessen - die Mutter der Unkenntnis - von unseren Nachfolgern durcheinander gebracht wird, halten wir es für richtig, dass die vorliegende Urkunde durch den Schutz unseres Siegelstempels bekräftigt werden muss.“ Die Zeugen dieser für die Hansestadt bedeutsamen Angelegenheit waren der eingeborene Ur-Mecklenburger Alverich von Barnekow und Helmold von Plessen sowie weitere zweiunddreißig Ritter, zehn Ratsherren und dreizehn Bürger.
Dieser verfassungsrechtliche Vorgang war bedeutsam für die Entwicklung der jungen, aufstrebenden Hansestadt, die Heinrich Borwin I. Herr zu Mecklenburg erst vierzig Jahre zuvor - vermutlich 1226 - gegründet hatte. Die Kaufmannshanse (1150-1250) und nun die Städtehanse (1250-1400) entstanden nicht aufgrund eines Generalplans, sondern die beiden Entwicklungsstufen des Bundes waren die pragmatische Reaktion der Kaufmannschaft auf interne handelstechnische Zwänge und latente Störung des Warenverkehrs von außen. Entsinnen wir uns: Der Kreuzritter Helmold II. von Plesse handelte noch ganz im Sinne der Kaufmannshanse, als er im Jahr 1211 an einer Beurkundung in Livland mitwirkte, bei der es um die Privilegien für gotländische Kaufleute ging. Sein mecklenburgischer Verwandter, Helmold von Plessen, wurde hingegen im Jahr 1266 - nur fünfundfünfzig Jahre später - im Interesse der Städtehanse tätig. Der Rechtscharakter und die Entwicklungsstufen des Wirtschaftsbündnisses wird durch diese beiden grundverschiedenen Vorgänge in idealer Weise deutlich: In Livland wurden 1211 noch einzelne Kaufleute privilegiert, während man im Jahr 1266 für Wismar nun einen umfassenden Rechtsrahmen bestätigte, der sogar überkommenes Gewohnheitsrecht ausdrücklich einschloss. Das war fortschrittlich und – wenn man die Wirtschaftsgeschichte Wismars zum Maßstab nimmt – klug. Heinrich I. Herr von Mecklenburg, seine Ritter sowie die Ratsherren und Bürger Wismars haben – mit dem Vorbild der erfolgreichen Nachbarstadt Lübeck vor Augen – eine weitsichtige Entscheidung zugunsten Wismars getroffen.
Die junge Stadt stürmte voran: Im Jahr 1229 wurde die „burgensibus nostris in Wyssemaria“ erstmals urkundlich erwähnt. Schon einige Jahre später gehörte die Stadt der Hanse an. Sie erlebte eine wirtschaftliche Blütezeit als Handelsplatz für Lüneburger Salz, Wismarer Bier oder Tuche und war deshalb ein Magnet. Ihre Einwohner stammten – den Familiennamen zufolge – aus Mecklenburg, Holstein, Westfalen, Niedersachsen und der Mark. Von 1238 bis 1250 wurde die „Neustadt“ gebaut und Wismar erreichte seine bis ins 18. Jahrhundert gültige Ausdehnung. Johann I. Herr von Mecklenburg verlegte 1257 seine Residenz in die neu errichtete Burg auf Wismars „Weberkamp“. Im Jahr 1259 schlossen sich die Städte Rostock, Lübeck und Wismar zusammen, um gemeinsam gegen die Seeräuber zu kämpfen. Hamburg, Lübeck, Wismar, Rostock und Stralsund bildeten im Jahr 1280 den Wendischen Städtebund. Wismar erreichte jetzt seine wirtschaftliche Blütezeit als Handelsplatz zwischen Ost- und Westeuropa. Soweit die Entwicklung Wismars die Sphäre der Herren von Mecklenburg und die ihrer Vasallen berührte, erlebte Helmold von Plessen dies alles unmittelbar und nahm an dem Geschehen während der Jahre 1263-1283 mitgestaltend teil.
Bevor Heinrich I. Herr von Mecklenburg im Jahr 1271 zu seiner Pilgerfahrt ins Heilige Land aufbrach, stellte er den Bürgern Wismars anheim, ihre Stadt mit einer Mauer zu umgeben. Es war ohnehin an der Zeit, etwas für ihren Schutz zu tun, denn die erste Siedlungsphase war weitgehend abgeschlossen. Die Sicherung der Kommune machte für die „consules ciutatis“ auch deshalb Sinn, weil bald nach der Abwesenheit des Herrschers innerhalb seiner Familie wegen ungenügender Vorkehrungen ein Streit über die Regentschaft des Landes und über die Vormundschaft seiner Kinder ausgebrochen war. Dieser familieninterne Konflikt reizte die Markgrafen von Brandenburg und Grafen von Holstein, in Mecklenburg wiederholt verheerend einzufallen. Die Stadtmauer musste folglich zügig errichtet werden, wurde aber von den Ratsherren mit Bedacht so gelegt, dass die Burg außerhalb zu liegen kam, weil die „Wismarschen den Habicht ungerne so nah auf dem Hecke litten“. Die Brüskierung mussten die Vormundschaftsregierung, Helmold von Plessen und die übrigen „castellani Wismarie“ wegen der Gefährdung des Landes von außen vorerst dulden. Es verwundert allerdings nicht, dass diese und andere Unfreundlichkeiten nach der Rückkehr Heinrichs I. aus der Gefangenschaft (1298) zu einem ernsten Zerwürfnis der Herren von Mecklenburg mit ihrer Stadt führten. Erst am 28. März 1300 gelang es den Parteien, ihre Streitereinen gütlich beizulegen. Am Zustandekommen dieses Burg- und Stadtfriedens war nicht mehr Helmold von Plessen beteiligt, sondern schon sein Sohn - Johannes Rosendal von Plessen. Grevesmühlen und Gadebusch
Eher heimatkundlichen Charme besitzt die Nachricht, dass Heinrich I. Herr von Mecklenburg bereits am 12. Juni 1267 der Stadt Grevesmühlen den Zoll zu Grevesmühlen, zu Börzow und auf der Stepenitz verkaufte. Dabei fällt auf, dass die beiden Vertrauten des Herrschers - die von Barnekow und von Plessen - in der Zeugenliste zu dieser Urkunde vertraut nur mit ihren Vornamen erwähnt werden, währen die übrigen Zeugen diplomatisch korrekt mit ihren Familiennamen benannt werden. Zur Wahrung des bis heute argwöhnisch beäugten Gleichgewichtes zwischen den Städten Grevesmühlen und Gadebusch soll an dieser Stelle der humorvoll gemeinte Hinweis nicht fehlen, dass Helmold von Plessen auch mitwirkte, als Heinrich I. am 5. Februar 1271 der Stadt Gadebusch für ihre Weiden, Wiesen und Wälder das lübische Recht und das Privileg der Bestimmung von Gewohnheitsrechten verlieh - das Streben nach städtischer Selbständigkeit hatte sichtlich Schule gemacht.
Händel um die Vormundschaft und Kämpfe im Land (1275-1278)
Die letzte urkundlich dokumentierte Begegnung zwischen Heinrich I. Herr von Mecklenburg und Helmold von Plessen fand am 12. Juni 1271 statt. Sie trafen sich damals – wie übrigens meistens - in Wismar. Bald danach brach Heinrich I. zu seiner Pilgerfahrt nach Jerusalem auf, die vermutlich nur für einige Monate konzipiert war. Es ist anzunehmen, dass er die Risiken jener Reise falsch eingeschätzt und folglich die politischen Zuständigkeiten am Hof und im Land für die Zeit seiner Abwesenheit nicht eindeutig genug festgelegt hatte. Erkennbar verfügt hatte er nur, dass seine Frau für das Wohl die Kinder sorgen sollte und die Burgmänner für die Sicherheit der zurückgelassenen Familie zuständig waren. Hingegen fehlten klare Anweisungen, wie und von wem unaufschiebbare politische Belange während seiner Pilgerreise zu entscheiden waren. Auch wenn seine Frau als Herrin von Mecklenburg in diesem Bereich ein starkes Mitspracherecht beanspruchte und es tatsächlich auch besaß, war sie nach mittelalterlichem Recht als Frau nicht geschäftsfähig. Hier hakten die Vettern und Brüder des Herrschers ein, nachdem die Gefangennahme Heinrichs I. bekannt geworden war und man damit rechnen musste, dass er womöglich nicht mehr heimkehren würde. Nun wetteiferte die Verwandtschaft um die Prokura über Anastasia und ihre kleinen Kinder - genau genommen standen sie im Wege und waren deshalb gefährdet.
Solange die ambitionierten Familie mit der Rückkehr des Herrschers rechneten, finden sich in den Geschichtsquellen keine Hinweise auf nennenswerte Reibereien um die politische Führung im Land. Eine im Zeitverlauf wachsende Anspannung wird es jedoch gegeben haben, denn seit der Abreise Heinrichs I. waren mehrere Jahre ohne jegliche Nachricht über ihn verstrichen. Erst im Jahr 1275 erreichte Mecklenburg die Nachricht, dass er „von den Heiden und in Babylon in Gefangenschaft gehalten wurde.“ Wie wir aus dem Stadtbuch Wismars für die Jahre 1275-1278 wissen, löste diese Mitteilung nicht nur eine Führungskrise innerhalb der verzweigen Herrscherfamilie aus, sondern sie reizte fremde Herren, das Land mit Überfällen und verheerenden Kriegszügen zu überziehen. Der Informationswert dieser chronistischen Vermerke liegt darin, dass sie nicht „nach Beendigung der in ihnen mitgetheilten Händel niedergeschrieben (wurden), sondern vielmehr neben ihnen“. Außerdem liefern uns die Aufzeichnungen einen weiteren Mosaikstein aus Helmolds Vita. Sie lassen - bei aller Sachlichkeit der Notiz - eine gewisse Bewunderung dafür erkennen, wie konsequent Helmold und die anderen Burgherren in Abwesenheit des Herrschers ihre Pflichten zu Schutz Anastasias und ihrer Kinder nahmen:
(Chronik-Abschnitt I - 1275) Nachdem feststand, dass Heinrich I in arabische Gefangenschaft geraten war, eilten seine Vettern, die Herren Heinrich I. von Werle-Güstrow und Johann I. von Werle-Parchim auf Geheiß ihres Vaters nach Wismar und „versammelten alle Vasallen des Pilgers und alle Ratsherren der Stadt Wismar und verkündeten, dass ihr Verwandter, unser Herr Heinrich von Mecklenburg, sie beauftragt hätte, dass sie die Vormünder sein sollten für seine Ehefrau - unsere berühmte Herrin Anastasia - und für seine Kinder und das Land, und dass sie dieses tun und nun sehen wollten, wer diesem widersprechen und es abwehren wollte.“ Die Brüder des Pilgers - Johann II. Herr von Mecklenburg, vom Chronisten der „Junker“ genannt und Nikolaus III., der Propst von Schwerin und Lübeck – billigten dieses Ansinnen verständlicherweise nicht. Sie widersprachen hartnäckig und so, „dass alle Vasallen und die Ratsherren der Stadt es hörten. Sie fügten auch hinzu, dass sie viel mehr selbst die Vormünder der Söhne ihres Bruders und des Landes seien, als die Söhne ihres Onkels.“ Ihre Replik fand allgemeine Zustimmung.
Gleichwohl kam es anschließend zu einem massiven Streit über Sicherheitsbelange - „besonders mit Herrn Helmold und Herrn Benedikt von Rodenbeck und jenen von Barnekow und dem Kirchenschatzverwalter Werner“ – weil die Burgherren es „dem Propst und seinem Bruder nicht erlaubten, die Burg zu betreten.“ Das war in der Tat stark, aber keineswegs selbstherrlich oder unrechtmäßig, denn die Burg war in Abwesenheit des Landesherrn nicht für eine - womöglich eigennützige - Vormundschaftsregierung offen zu halten, sondern hatte ausschließlich dem Schutz Anastasias und ihrer Kinder und vielleicht auch der Stadt zu dienen. Nur mit Hilfe der Burg ließen sich die Herrschaftsansprüche der Nachkommen von Heinrich I. nötigenfalls mit Nachdruck durchsetzen. Die Weigerung der Burgherren bewirkte, dass nunmehr „der Junker Johann mit einer bewaffneten Mannschaft die Höfe der Burgherren verbrannte.“
Die Gegenreaktion Helmolds und der anderen Burgherren blieb nicht aus. Der Streit eskalierte. „Als dies der vornehme Nikolaus I. Herr von Werle vernommen hatte, kam er nach Wismar und - nachdem alle Vasallen des Herrn Heinrich von Mecklenburg und die Ratsherrn zusammengerufen worden waren - wählte er einen Tag des Waffenstillstandes zwischen dem Propst und seinem Bruder, dem Junker Johann und den genannten Burgherren.“ Das Krisenmanagement aus Werle brachten die Dinge weiter: Man traf sich sicherheitshalber nicht auf der Burg, sondern in der St. Marien-Kirche. Dort „beriet der Herr Nikolaus über die Vormundschaft mit der berühmten Herrin Anastasia und ihren klügeren Vasallen so, dass sie den Junker Johann mit Zustimmung aller Vasallen zum Vormund der schon genannten Herrin und ihrer Söhne und für das Land auswählten. Außerdem wählten sie sechs Ritter für sich zur Unterstützung; das waren Herr Mulzan, Herr Ulrich von Blücher, Herr Gerard Metzeke, Herr Otto von Reventlow, Herr Konrad Preen und Herr Gunther von Levetzow. Nachdem dieses geschehen war, wurde es den Rittern und den Dienern und allen Vasallen unseres Herrn mitgeteilt, denen es gut gefiel. Die Ratsherren waren auch anwesend und hörten es und viele andere Burgbewohner der Stadt Wismar. Dies geschah im Jahre des Herrn 1275.“ Damit waren die politischen Verantwortlichkeiten einstweilen verteilt: Rechtlich vertreten wurde das Land vorerst durch Johann II. Herr von Mecklenburg. Die Vormundschaft übten zunächst nur er und Anastasia sowie eine Gruppe von sechs Rittern aus, die mit Zustimmung aller Vasallen hinzugewählt wurden - ergänzt um die Burgmänner, die von Amtswegen dazugehörten. Speziell für Helmold von Plessen lässt sich dies nachweisen; beispielsweise trat er am 26. Februar 1279 bei einer Beurkundung der Herrscherfamilie vor den Rittern der Vormundschaft und vielen anderen auf.
(Chronik-Abschnitt II - 1276) „ … Als aber der Junker Johann auf Wunsch und Befehl der Herren von Werle und unserer Herrin Anastasia, des Grafen von Schwerin, des Herren von Rostock, des Herren von Rügen, des Grafen von Holstein und aller Vasallen des Herren von Mecklenburg als Vormund bestätigt worden war, gaben die genannten Herren ihr Privileg deswegen, weil der Junker Johann und sein Bruder, der Herr Propst, wahrhafte Vormünder sein müssen.“ Die große Runde hatte damit die politische Prokura zwar einstweilen geregelt und sogar noch auf Nikolaus III. ausgeweitet, aber der lockende Duft innerfamiliärer Zwietracht war nach außen gedrungen und hatte Otto Markgraf von Brandenburg angeregt, sein Schwert zunächst gegen „die slawischen Herren“ aus Werle zu erheben. Seinem bedrängten Vettern kam Junker Johann I zur Hilfe, ganz so, wie es Heinrich I. Herr von Mecklenburg damals „den Seinen anvertraut hatte.“ Daraufhin „fiel der Markgraf mit dem Grafen von Holstein in Schwerin ein und zog in mecklenburgisches Land mit dem Grafen von Schwerin und sie verwüsteten und verbrannten es gewaltig und trafen die Vereinbarung, dass der Mecklenburgische Besitz … in ihre Gewalt und die ihrer Kinder komme.“ Dies war für die Ratsherren von Wismar Anlass genug, ihre Stadt so zu befestigen, wie es Heinrich I den „Wismarer Burgbewohnern“ vor seiner Pilgerfahrt aufgetragen hatte. Allerdings war der gewählte Verlauf der Mauer eine Brüskierung, denn er wurde von den Ratsherren so festgelegt, dass die neue Befestigung die Burg vom Stadtgebiet ausgrenzte, der Marstall aber „intra muros“ zu legen kam.
(Chronik-Abschnitt III - 1277) Der brandenburgisch-mecklenburgische Krieg dauerte ein halbes Jahr. In ihm unterstützte die Herrschaft Mecklenburg die Herrschaft Werle finanziell, aber nicht mit Kämpfern, denn Wismars Schreiber notierte: „In ihm war der Junker Johann mit eigenen Ausgaben - und denen seiner Anhänger - der Unterstützer der Herren von Werle. Nach Kriegsende gab der Junker Johann den Herren von Werle 500 Mark in Brandenburgischem Silber als Schadensersatz für sie.“
Man sollte meinen, der Familienzank über die Vormundschaft wäre bereits in den Jahren 1275-1276 beigelegt worden und die Herren von Werle hätten in dieser Sache keine weiteren Ambitionen gehabt, insbesondere nachdem sie von ihren mecklenburgischen Vettern in den Kämpfen gegen den Markgrafen von Brandenburg einige Unterstützung erhalten hatten. Tatsächlich hatten die Herren von Werle in der Vormundschaftsfrage jedoch keineswegs aufgegeben, denn als es in der Vormundschaftsregierung zwischen dem Junker Johann und Ulrich von Blücher zu einem Streit kam, setzten sie den Hebel erneut an. „Deshalb bat die Stadt Wismar, dass beide einen Tag für einen Waffenstillstand akzeptierten. An diesem Tag erschien der Herr Ulrich mit außenstehenden Herren, nämlich dem Bischof von Schwerin und den Herren von Werle und dem Grafen von Schwerin und mit bewaffneter Mannschaft – so als wollten sie gar nicht verhandeln. Und an diesem Tag widersprachen sie unserem Junker und dem Propst, seinem Bruder, dass sie künftig nicht mehr Vormünder sein dürfen.“ Die Brüder wollten sich deswegen nicht auf einen Kampf einlassen, sondern forderten Verhandlungen und meinten: „Falls sie Fehler begangen hätten in der Vormundschaft und folglich rechtmäßig nicht mehr Vormünder sein konnten und durften, dann wollten sie freiwillig auf die Vormundschaft verzichten. Jenes wurde ihnen verweigert …“ Aus der Chronik geht nicht hervor, wer die Verweigerung ausgesprochen hat; vermutlich waren es aber Anastasia und die Mehrzahl der mecklenburgischen Vasallen.
Um in der Angelegenheit voranzukommen, legte der Bischof von Schwerin einen Waffenstillstandstag für weitere Verhandlung vor Sternberg fest. Dorthin zogen die Vasallen der Herren von Mecklenburg, wurden aber von bewaffneten Mannschaften der Herren von Werle und Grafen von Schwerin gezwungen, sich den Herren von Werle anzuschließen. Noch am selben Tag „nahmen jene von Werle und der Graf von Schwerin Sternberg und Gadebusch in ihre Gewalt. Danach kamen sie in drei Tagen vor die Stadt Wismar mit bewaffneter Mannschaft, mit aufgestellten Fahnen und Bannern, und stellten sich auf dem Land auf. Sie bauten die Burg Mecklenburg auf und von dort aus ritten sie umher und verbrannten die Einkünfte der Jungen und was auch immer zur Stadt Wismar gehörte. Danach ritten sie vor Grevesmühlen und verbrannten deren Mühlen und unterwarfen sich die Stadt und verjagten den Propst Nikolaus und die Seinen aus der Stadt und waren mächtig im ganzen Land und stellten ihre eigenen Vögte auf.“
„Als aber die Stadt Wismar in große Not gekommen war, kam das Gerücht auf, dass Heinrich Herr von Mecklenburg gestorben sei. Darauf schickten sie ihre Boten dem Herrn Barnim und dem Herrn von Rügen und dem Herrn von Rostock - den Freunden der Jungen - und dem Grafen von Holstein und berichteten diesen durch ihre Klagen von der Not der Jungen und baten sie, zu beschließen, dass die Jungen bei ihrem Besitztum und in ihrem Land blieben. Darauf kamen die genannten Herren und legten einen Waffenstillstandstag fest. An diesem Tag kamen die von (der Burg) Mecklenburg und raubten vor der Stadt die Pferde aus dem Pflug. Da verfolgte die Stadt sie bis vor den Hügel der Mecklenburg und mit Gottes Hilfe ergriffen sie 9 Männer, Ritter und Waffenträger. Daraufhin wollten jene von Werle vom Land der Jungen 80 Mark haben und 10 Mark in Lübischen Münzen. Dem widersprach der Herr Barnim und die Vasallen der Jungen, weil sie fürchteten, dass diese in jedem beliebigen Jahr dasselbe tun wollten. Dann versöhnten der Herr Barnim und der Herr von Rostock sie so, dass die Gefangenen befreit und später in die Hand der Jungen. zurückgegeben werden sollten. Das versprachen die Herren beider Seiten und der Herrn Barnim und der Herr von Rostock gaben ihr Privileg darüber. Die Stadt hielt, was vereinbart worden war und entließ die befreiten Gefangenen. Die Herren von Werle und der Graf von Schwerin hielten - wie zuvor - zu spät ein und hielten nicht ein, was vereinbart worden war.“
(Chronik-Abschnitt IV - 1278) „Nach diesen Ereignissen kamen im folgenden Jahr von denselben Orten - nämlich Sternberg und Gadebusch - die besagten Herren von Werle und der Graf von Schwerin und stellten sich vor der Stadt Wismar sechs Wochen lang auf und verwüsteten feindlich das Land unserer Herren mit Unterstützung des bekannten Fürsten Otto Markgraf von Brandenburg und errichteten die Burg Dobin mächtig und von dieser Burg aus verbrannten sie das Land und raubten es aus.“
„Danach fielen die genannten Herren aus Gadebusch in das Land unserer Herren ein und verbrannten dieses am Tag vor dem Fest des heiligen Gallus im Jahre des Herrn 1278. Und der Junker Johann, der Vormund der Jungen, bekämpfte sie mit seinen Freunden und ergriff von ihnen 80 Männer, Ritter und Waffenträger. Danach vereinbarten der Herr von Rügen und der jüngere Gerard Graf von Holstein und der Herr von Rostock einen festgelegten Schadensersatz so, dass dieser den Jungen später gezahlt wurde und die genannten 80 Gefangenen wurden frei entlassen und befreit. Und so war vereinbart worden, dass der Propst und unser Junker die Vormünder der Jungen sein sollten, bis diese in die Jahre der Volljährigkeit gekommen sind.“ Und so blieb es tatsächlich.
Sofern es um den Schutz der Familie und die Sicherung die Burg ging, war Helmold von Plessen als Burgherr von Wismar unmittelbar in jene Ereignisse eingebunden. Zugleich war er ein maßgeblicher Ratgeber für Anastasia, denn sie begegneten sich auf der Burg zwangsläufig tagtäglich. Überhaupt müssen wir annehmen, dass die Familien der Burgherren einen gesellschaftlichen Kontakt zu Anastasia unterhielten und folglich durch die Gespräche mit ihr in das Geschehen mit eingebunden waren. Es bedarf keiner großen Phantasie, sich die Belastungen vorzustellen, denen Anastasia seit der Abwesenheit ihres Mannes ausgesetzt war. Als Heinrich I. im Jahr 1271 aufbrach, waren seine „Jungen“ noch kleine Kinder; Heinrich II. war fünf Jahre alt und Johann III. kaum älter als ein Jahr. Die Mutter hatte also nicht nur für sie zu sorgen, sondern musste ihnen die Nachfolge in der Herrschaft offen halten und wollte deshalb auf das Geschehen in der Stadt und im Land politischen Einfluss nehmen. Ohne verlässliche Ratgeber dies nicht, so dass Anastasia mit den Burgherren ihres Mannes derartige Themen wiederholt behandelt haben wird. Beispielhaft dafür sind Maßnahmen gegen Betrüger, die sich als der zückgekehrte Herrscher ausgaben oder ist die Bereitstellung eines Lösegeldes und dessen Hinterlegung in Lübeck zugunsten des Deutschmeister im Heiligen Land. Vor allem aber werden es immer wieder Themen der Vormundschaft gewesen sein. Für Anastasia, die Kinder und die Burgherren waren jene schwierigen Jahre prägend und verbindend. Helmold von Plessen ist bis zu zuletzt ein führender Kopf unter den Burgmännern geblieben, jedenfalls gehörte er noch im Jahr 1279 zum engsten Vertrautenkreis der Herrscherfamilie. . Außerdem war er in Wismar eine bekannte Persönlichkeit, denn der Stadtschreiber nannte ihn nur mit seinem Vornamen Vielleicht war der Chronist ein schreibkundiger Franziskaner-Mönch, dessen Orden von vielen, besonders aber von Anastasia Herrin von Mecklenburg und Helmold von Plessen, großzügig gefördert wurde.
Stiftung des Chors der Franziskaner-Kirche zu Wismar
Im Jahr 1209 - als Helmold II. von Plesse im Gefolge Kaiser Ottos IV nach Rom zog - gründete Franz von Assisi den „ordo fratrum minorum“, den Franskaner-Bettelorden. Der Orden ließ sich im Jahr 1251 auf Einladung Johanns I. Herr von Mecklenburg und der „consules ciutatis“ in Wismar nieder und errang im Laufe des Mittelalters eine wichtige Stellung im geistlichen Leben der Stadt. Für ihre seelsorglichen und geistlichen Tätigkeiten erhielten die Franziskaner von den Bürgern wiederholt Stiftungsgelder, Memorien und Spenden und in ihrer Kirche unterhielten etliche geistliche Bruderschaften Kapellen und Altäre. Die gebildeten Franziskaner wirkten bei Beurkundungen als Schreiber oder Zeugen mit und mancher Ordensbruder stammte aus einer Bürgerfamilie Wismars.
Ein erster großer Brand wütete im Jahr 1267 in Wismar, aber die reiche Hansestadt konnte umgehend und nun im hansetypischen Stil wieder aufgebaut. werden Vielleicht hatte das Feuer auch die Kirche zum Heiligen Kreuz beschädigt, denn folgende lateinische Inschrift aus ihrem Chor ist abschriftlich im Kirchenbuch erhalten geblieben: „Anno domini M.CC.LXXXIII. dominus Helmoldus de Plesse fecit destrui antiquum chorum ecclesie sancte crucis et alium chorum ad honorem sancti Francisci edificavit. Orate pro eo.“ („Im Jahre des Herrn 1283 ließ Herr Helmold von Plessen den alten Chor der Kirche zum Heiligen Kreuz abreißen und erbaute einen anderen Chor zu Ehren des heiligen Franciscus. Betet für ihn.“)
Die Verbundenheit des Franziskanerordens mit dem Herrscherhaus und mit namhaften Adligen war ausgesprochen eng. Zum Umbau des Kirchenschiffes und zum völligen Ausbau des Klosters legte Anastasia Herrin von Mecklenburg am 1. August 1291 den Grundstein. Ihr Mann brachte später für die Franziskanerkonventskirche die Reliquie des Heiligen Kreuzes nach Wismar. Schon bald nachdem das Gotteshaus errichtet war, sollte die Stiftung Helmolds zu besonderen Ehren kommen, denn nach der Überlieferung wurden im Chor mehrere Angehörige der Herrscherfamilie beigesetzt:
• Johann III. (1289), ein Sohn Heinrichs I. Herr von Mecklenburg, • Beatrix (1314), die erste Gemahlin Heinrichs II. Herr von Mecklenburg, • Anastasia (1316), die Gemahlin Heinrichs I. Herr von Mecklenburg, • Anna (1327), die zweite Gemahlin Heinrichs II. Herr von Mecklenburg und zwei ihrer Kinder.
Helmold von Plessen hat sich mit seiner Stiftung eindrucksvoll aus Wismar verabschiedet, denn danach schweigen die mecklenburgischen Quellen über ihn. In der „Graumönchenkirche“ wurde noch im Jahr 1807 Gottesdienstgehalten, bis Herzog Friedrich Franz I. im Jahr 1810 seine Zustimmung zu ihrem Abriss wegen Baufälligkeit gab. Die Gebeine seiner einst im Chor bestatteten Vorfahren sollten in eine der anderen Hauptkirchen Wismars umgebettet werden, doch ihre Gräber waren nach einem halben Jahrtausend nicht mehr auffindbar.
Abstammung – Ein Enkel des Edelherren Bernhard II. von Plesse
Historiker und Genealogen befassen sich seit vierhundert Jahren immer wieder mit der Frage, ob die mecklenburgischen Herren von Plessen von den Edelherren von Plesse abstammen oder ob nicht in gänzlich anderer Richtung zu recherchieren ist. Um es vorwegzunehmen: Trotz der vergleichsweise üppigen Quellenlage über die Familie, kann nicht belegt werden, wer Helmolds Vater ist - es fehlt der letzte urkundliche Schlussstein. „Gleichwohl gibt es eine Reihe von Auffälligkeiten, die eine Vermutung in der Abstammungsfrage zulassen.“ Dagegen behaupten andere, bei Helmold von Plessen fehle in allen Urkunden „die Standesqualität als nobilis oder dominus de Plesse. Er ist nur Ritter“. Helmold könne deswegen kein Angehöriger des Geschlechts der Edelherren von Plesse sein. Dieser Auffassung übersieht, dass es mehrere Quellen aus den Jahren 1274-1283 gibt, in denen Helmold sehr wohl als „dominus“ bezeichnet wird. Dennoch ändern diese Beispiele über den Gebrauch des Titels nichts daran, dass Helmold von Plessen – ebenso wie alle seine Ritter-Kollegen - ein Vasall der Herren von Mecklenburg war. Wer sich im Land niederließ, sich also hier nicht nur besuchsweise aufhielt, der besaß keinen standeserhöhenden Titel – selbst dann nicht, wenn seine nächsten Vorfahren anderenorts dem hohen Adel angehörten. In Mecklenburg spielten „geburtsständische Unterschiede in der Ritterschaft keine Rolle mehr, ist das Institut der Ministerialität (gar) nicht erst eingeführt worden. Dazu bestand um so weniger Anlaß, als die Mehrheit des mecklenburgischen Adels den herzoglichen und gräflichen Dienstleuten entstammte. Nur wenige hochadlige Geschlechter des Westens, wie etwa die Herren von Plesse …, haben sich an der Siedlung beteiligt; eine Sonderstellung nehmen sie nicht ein.“ Das ist richtig. Zwar gab es in späterer Zeit wiederholt Nobilitierungen, jedoch titulierte Standeserhöhungen durch die Landesherren zu keiner Zeit. Freiherrliche oder gräfliche Familien aus Mecklenburg haben diese Titel stets außerhalb erworben. Die Adelshierarchie Mecklenburgs selbst war immer flach - es gab nur die Landesherrn und darunter ihre – zunächst nur ritterbürtigen - Vasallen.
Obwohl in den Geschichtsquellen kein Hinweis darüber zu finden ist, von wo Helmold von Plessen in der ersten Hälfte der 13. Jahrhunderts nach Mecklenburg einwanderte, ist mit Bestimmtheit davon ausgehen, dass er ein Angehöriger der niedersächsischen Edelherren von Plesse – oder genauer - ein Angehöriger ihrer Bernhard-Linie ist. Welches andere Geschlecht hätte einen Grund gehabt, mit diesem Herkunftsnamen in Mecklenburg anzutreten? Welches andere Geschlecht hat in Niedersachsen und Mecklenburg - über mehrere Generationen hinweg - immer wieder Brüderpaare aufzuweisen, die auf die Vornamen Bernhard und Helmold getauft waren? Dass Helmold von Plesse mit einem neuen Wappen in Mecklenburg antrat, widerlegt keineswegs seine Abstammung von dem Edelherrengeschlecht. Immer wieder gab es Anlässe, dass Geschlechter ihr bisheriges Wappen aufgaben und ein neues annahmen oder dass verschiedene Stämme desselben Geschlechts – wie im Fall der Herren von Plesse(n) - unterschiedliche Wappen führten.
So eindeutig Helmold als Angehöriger des Geschlechts der Edelherren von Plesse zu identifizieren ist, so gewiss ist er mit keinem der bereits vorgestellten „Helmoldi“ identisch. Für diese Doppelrolle käme allenfalls der bisher nicht erwähnte Helmold III. von Plesse in Betracht.(1224-1231) Er war im Jahr 1224 bereits geschäftsfähig, so dass er – im Falle einer Identität mit Helmold von Plessen – im Jahr 1283 ungefähr im siebenundsiebzigsten Lebensjahr gestanden hätte. In Kenntnis der damaligen Lebenserwartung ist eine Identität der beiden Personen deshalb unwahrscheinlich. Die Frage nach der Abstammung Helmolds ist folglich auf die gesamte Bernhard-Linie auszuweiten und muss bei Bernhard I. von Höckelheim/Plesse (1150-1190) beginnen. Unter dessen vier Söhnen ist Helmolds Großvater zu suchen. Von ihnen scheiden der Kreuzritter Helmold II. (1191-1226) und Werner (1226) aus, weil sie keine Nachkommen hatten; auch Poppo (1209-1250) kommt nicht in Betracht, weil wir seine Deszendenz und deren Vita kennen. Folglich muss der Edelherr Bernhard II. von Plesse (1209-1227) der Großvater Helmolds sein. Einer seiner beiden Söhne – Bernhard III. (1226) oder der erwähnte Helmold III. (1224-1231) - ist höchstwahrscheinlich der Vater des Probanden.
Mit dem Burgherrn Helmold beginnt ein neuer Zeitabschnitt in der Geschichte der Herren von Plesse(n), denn mit ihm setzte die Bernhard-Linie nicht nur ihre Füße dauerhaft nach Mecklenburg (1263), sondern sie übertrug (1284/1288) – unabhängig davon - auch ihre Beteiligung an der Burg und Herrschaft Plesse auf die Gottschalk-Linie. Fortan gingen die beiden Familienstämme getrennte Wege: Die Gottschalk-Linie entwickelte aus ihrem weit gefächerten Streubesitz eine kleine reichsunmittelbare Herrschaft und die Bernhard-Linie kam in Mecklenburg in kurzer Zeit zu großem politischen und wirtschaftlichem Einfluss.
Diese familiäre Trennung war so scharf und endgültig, dass noch viele Jahrhunderte später wiederholt die Frage aufgeworfen wurde, ob die beiden Linien denn überhaupt eine gemeinsame Wurzel hätten. Die Fragestellung ist berechtigt, denn seit der Trennung findet sich kein Beleg, der über Kontakte zwischen den beiden Linien berichtet. Ihre Mitglieder standen auf verschiedenen adelshierarchischen Stufen und waren politisch auf verschiedene Pole fixiert. Nicht vom Wismarer Burgherrn Helmold, aber von Persönlichkeiten aus seinem Beziehungsumfeld sind Kontakte zu den Verwandten auf der Burg Plesse und zum Kloster Höckelheim überliefert. Beispielsweise trafen sich am 25. April 1265 Graf Gunzelin von Schwerin und die Edelherren Gottschalk und Otto von Plesse mit den beiden Herzögen von Braunschweig-Lüneburg bei einer Beurkundung in Osterode und am 18. Oktober 1273 verlieh das Plesse-Kloster Höckelheim dem Grafen Helmold II. von Schwerin, seiner Gemahlin und deren Sohn Gunzelin die geistliche Brüderschaft.
Vielleicht gab es zwischen den Mitgliedern der beiden Plesse-Linien zufällige Begegnungen auf den politischen Parketts und sicher kannte man noch eine Weile die gemeinsamen Wurzeln bis schließlich der Lauf der Dinge, Desinteresse und Vergessen die Oberhand gewannen. Jene zweihundert Jahre, die von Gottschalk von Lengede (1070) bis zur Trennung der Linien im Jahr 1284 reichen, sind die gemeinsamen Wurzeln. Dann kam die Zäsur: Die Bernhard-Linie setzte (mit dem Burgherrn Helmold von Plessen) um das Jahr 1263 ihren Fuß nach Mecklenburg, nahm dort eine neues Wappen an (Stier) und schied im Jahr 1284 (mit dem kinderlosen Edelherrn Helmold V. von Plesse) nicht nur aus der Erbengemeinschaft an der Burg Plesse aus, sondern ist seitdem in Niedersachsen auch nicht mehr nachzuweisen. Fortan regierte nur noch die Gottschalk-Linie die Herrschaft und trug – konsequent genug - allein deren Wappen (Maueranker), bis sie im Jahr 1571 mit dem Edelherrn Dietrich IV. von Plesse erlosch.
Hingegen blüht die Bernhard-Linie bis heute in jenen Namensträgern fort, die sich in der männlichen Linie auf den Burgherrn Helmold von Plessen zurückführen lassen. Er ist ihr Stammvater, da wir seinen Vater – das „missing link“ - nicht kennen. Familiengeschichtlich ist diese genealogische Lücke bedeutungslos, denn über seinen Großvater - den Edelherrn Bernhard II. von Plesse (1209-1227) – ist die Anknüpfung gegeben.
Persönliche Verhältnisse
Der Chronist Wismars notierte im Jahr 1274, dass ein Bürger und mehrere Bauern dem „dominus“ Helmold von Plessen und seinen Söhnen Urfehde geleistet haben . Erst eine Urkunde vom 18. März 1295 gibt ihre Namen preis, wobei nach mittelalterlichem Kanzleigebrauch die Söhne in der Reihenfolge ihres Alters genannt werden: Bernhard (1286-1325), Helmold (1291-1325), Johann Rosendal (1294-1324), Helmold „iunior“ (1295-1303) und Reimar (1295-1328). Ungewöhnlich ist, dass zwei Söhne den gleichen Vornamen tragen. Auffallend ist ferner, dass der dritte Sohn mit dem Vornamen Rosendal oder Johann Rosendal bei Beurkundungen unterschreibt, weswegen der Genealoge M. Naumann vermutet, dass seine Mutter eine gebürtige von Rosendal aus dem gleichnamigen Dorf südlich von Wismar sein könnte.
Der Burgherr Helmold von Plessen muss finanziell gut gestellt gewesen sein, denn wer einen Kirchenchor in Auftrag geben und so hinstellen lassen konnte, dass er den Ansprüchen für eine Grablege der Herrscherfamilie genügte, der verfügte über Geld. Woher Helmolds Finanzmittel stammten, ist nicht zu belegen. Da die Bernhard-Linie in Niedersachsen wiederholt mit Landverkäufen auffiel, könnte Helmold von Plessen an solchen Erlösen partizipiert haben. Wir schließen allerdings aus, dass seine Finanzkraft mit dem Verkauf der Plesse-Beteiligung vom 23.August 1284 in direktem Zusammenhang steht, denn der Empfänger des Kaufgeldes war sein Verwandter, der Edelherr Helmold V. von Plesse (1269-1288); außerdem wurde jene Übertragung erst nach der Fertigstellung des Bauvorhabens ins Wismar vereinbart.
Ohne ein Lehen empfangen zu haben wäre Helmold nicht in die Dienste der Herren von Mecklenburg getreten, denn nur nach diesem Schema funktionierte der mittelalterliche Staat. Die Frage ist deshalb nicht, ob Helmold in Mecklenburg Grundbesitz gehabt hat, sondern nur, wo er gelegen haben könnte. Dem Stadtbuch Wismars ist zu entnehmen, dass Johann II. Herr von Mecklenburg („Junker Johann“) im Jahr 1275 „mit einer bewaffneten Mannschaft die Höfe der Burgherren verbrannte“, als ihm Helmold und weitere Vögte den Zutritt zur Burg in Wismar verwehrten. Ob damit Gutshöfe im Land oder Wohnhöfe in Wismar gemeint waren, ist nicht zu erkennen. Vielleicht besaß Helmold damals schon das Dorf Zarnekow, denn am 18. März 1295 verkauften seine fünf Söhne den Besitz an einen Lübecker Bürger. Da sie diese Liegenschaft gemeinsam verkauften, ist zu vermuten, dass der Besitz ein väterliches Erbe war.
Dagegen war das Dorf Hohen Viecheln – am Nordufer des Schweriner Sees gelegen – zweifelsfrei ein früher, wenn nicht sogar der erste Besitz der Herren von Plessen in Mecklenburg, aber es liegt keine Besitzurkunde für den Burgherrn vor. Erst seine Söhne werden als Patrone der Kirche genannt. Sie stifteten ihr wiederholt Ländereien und unterstrichen damit ihre Interessen und Rechte am Ort. Und als Helmolds Enkel – Johann von Plessen - im Jahr 1351 das Kirchlehen zu „Vigle“ übertragen bekommt, wird auf die besondere Verbindung seiner Vorfahren („sine elderen“) zu dem Ort ausdrücklich hingewiesen. . Diese Vorfahren waren sein Vater, Johann Rosendal von Plessen und sein Großvater, der Burgherr. Dass er ein großzügiger Förderer kirchlicher Bauten war, hatte er bereits in Wismar bewiesen, doch erbaute er auch die Kirche zu Hohen Viecheln, wurde er in ihr begraben und stellt ihn die dort verwahrte Ritterskulptur dar?
Heinrich Borwin I. – Fürst der Wenden, Herr von Mecklenburg (1178-1227)
Die enge Anlehnung Pribislaws an den Welfenherzog zeigt sich auch in seiner Heiratspolitik, denn er vermählte seinen Sohn, Heinrich Borwin I. Herr von Mecklenburg, mit Mathilde von Blieskastel, einer außerehelichen Tochter Heinrichs des Löwen. Heinrich Borwin I. stand seit 1178 jahrelang im Krieg mit seinem Vetter, Nikolaus I. Fürst der Wenden und Herr von Rostock. In diese familiäre Katastrophe konnte Heinrich der Löwe wegen der gegen ihn verhängten Reichsacht und des Kirchenbanns nicht mehr ordnend eingreifen, so dass der obotritische Familienkrieg dem dänischen König Knud VI. und dessen Sohn Waldemar II. direkt in die Hände spielte. Mit dem Fall Heinrichs des Löwen entstand in Mecklenburg Anfang der 1180er Jahre erneut ein Leere, in die nun die Dänen abermals ziemlich ungeniert drängten, weil sie am nördlichen Rand des Reiches so gut wie nichts von einer ordnenden Hand des Kaisers spürten.
Den Dänen gelang es, Heinrich Borwin I. und Nikolaus I. gefangen zu setzen. Nach dem Motto „divide et impera“ musste Heinrich Borwin I. die Rostocker Herrschaft an Nikolaus I. abtreten und beide unterwarfen sich im Jahr 1184 der dänischen Lehnshoheit. In anhaltenden Kämpfen gegen Markgraf Otto II. von Brandenburg standen die beiden Obotriten auf dänischer Seite. Nikolaus I. fiel in einer dieser Schlachten, so dass die Herrschaft Rostock im Jahr 1200 wieder an Heinrich Borwin I. als Lehen zurückfiel. Im Jahr 1201 beteiligte er sich auf dänischer Seite gegen die Grafen von Schauenburg und Holstein an der Schlacht bei Stellau (Amt Kellinghusen-Land) und empfing zum Dank im Jahr 1203 das Lehen an Gadebusch und Ratzeburg. Der kräftige Dänenkönig Waldemar II. verstand es, sich das gesamte Gebiet bis zur Elbe und Elde (Nordalbingien) im Jahr 1204 zu unterwerfen. Er stellte die öffentliche Ordnung wieder her, baute die zerstörten Klöster auf und ließ sogar eine deutschstämmige Besiedlung Mecklenburgs weiterhin zu. Als dänischer Lehnsmann nahm Heinrich Borwin I. im Jahr 1218 an einem Kreuzzug wider die Esten und Liven teil, und auf ihn gehen die Gründungen der Städte Rostock (1218) und Wismar (1226) sowie die der Klöster Sonnenkamp/Neukloster (1219) und Tempzin (1222) zurück. Überhaupt fallen die meisten Kirchengründungen in Mecklenburg erst in das 13. Jahrhundert, wobei natürlich alle wichtigen kirchlichen und weltlichen Maßnahmen dänisch geprägt waren.
In der Regierungszeit Heinrich Borwins I. Herr von Mecklenburg begann der zweite von Einwanderern getragene Entwicklungsschub in und für Mecklenburg. Den Anfang dieser Welle organisierte und leitete noch Heinrich Borwin I. Er hatte die Vorteile der deutschen Migration für sein Land erkannt und sie deshalb maßgeblich gefördert. Bauern, Mönche und Ritter kamen in großer Zahl. Für die Umsetzung seiner Politik umgab sich der Herr von Mecklenburg anfänglich zumeist noch mit vornehmen Persönlichkeiten wendischer Abstammung. Sie blieben aber an den Amtsgeschäften des Herrschers nicht allein beteiligt, denn mehr und mehr treffen wir bei ihm in seinen letzten Lebensjahren Ritter aus dem Westen an, vornehmlich aus dem niedersächsischen Adel - die Herren von Plesse gehörten auch damals noch nicht dazu.
Wegen der beständigen deutschen Zuwanderung bemühten sich die Dänen, ihre Position in Mecklenburg zu behaupten und scheuten sich nicht, nötigenfalls energisch aufzutreten. Beispielsweise „liess könig Woldemar das halbe ampt Schwerin“ am 28. Februar 1221 mit fadenscheinigen Argumenten konfiszieren, als sein Lehnsmann, Graf Heinrich von Schwerin, auf dem Kreuzzug von Damiette im Nildelta in verlustreiche Kämpfe verwickelt war. Diese dänische Provokation sollte für die Verhältnisse im Norden des Reiches und für Dänemark gravierende Folgen haben; denn nach vergeblichen Rückgabeverhandlungen kidnappte der Graf am 6. Mai 1223 den König und dessen Sohn nach einem Jagdgelage handstreichartig auf der Insel Lyø (vor Fünen) und setzte sie an wechselnden Orten für zwei Jahre fest. Mit einer saftigen Lösegeldzahlung, der Rückgabe der Grafschaft Schwerin, einer Fülle weiterer harter Bedingungen und verschiedener verlustreicher Scharmützel für die Dänen, begann ihr Stern in Mecklenburg zu verblassen.
Heinrich Borwin I. Herr von Mecklenburg erlebte das Ende der dänischen Ära in seinem Land nicht mehr, denn er starb im Januar 1227. Auch seine beiden Söhne – Heinrich Borwin II. Herr von Rostock und Werle sowie Nikolaus II. Herr von Mecklenburg - lebten damals schon nicht mehr, so dass seinen vier Enkeln die Herrschaft im Land vorzeitig zufiel.
Johann I. – Herr von Mecklenburg (1227-1264)
Für die Enkel Heinrich Borwins I. Herr von Mecklenburg begann die gemeinsame Regentschaft im Jahr 1227 ausgesprochen kriegerisch. Der dänische Stern hatte nicht nur in Mecklenburg an Glanz verloren, sondern auch das Gros der norddeutschen Herrscher trachtete nun danach, ihn unterhalb der Eider und an der südlichen Ostseeküste vollends zum Erlöschen zu bringen. Am Dienstag, dem 22. Juli 1227, kam es bei Bornhöved (Kiel) zur entscheiden Schlacht. König Waldemar II. und seinem welfischen Vetter, Herzog Otto I. (das Kind) von Braunschweig-Lüneburg, stand die norddeutsche Fürstenkoalition gegenüber: Erzbischof Gerhard von Bremen, Herzog Albrecht von Sachsen , die Grafen Heinrich von Schwerin, Adolf IV. von Schauenburg und nicht zuletzt die ritterlichen Vasallen der Enkel Heinrich Borwins I. Hinzu kamen die Aufgebote Lübecks, Hamburgs, der Grafen von Wohldenberg, Schladen, Dannenberg, Lüchow sowie die Burggrafen von Magdeburg und Wettin.
Das Koalitionsheer besiegte König Waldemar II. und Herzog Otto I. in diesem ungewöhnlich blutigen Gefecht. Es war eine der letzten großen Ritterschlachten des europäischen Mittelalters. Die gegnerischen Parteien schickten insgesamt 26000 Mann in den Kampf - 5000 Ritter, 1000 leichte Reiter, 15000 Fußsoldaten und 5000 Bogenschützen. 12000 Kämpfer fielen oder starben an ihren Verwundungen, aber nur etwa 90 Ritter. Ungefähr 60 dänische Ritter gerieten mit ihrem Gefolge in Gefangenschaft, darunter auch einige Hochadlige, die man später gegen hohe Lösegelder freiließ. König Waldemar verlor in der Schlacht ein Auge und Otto I. von Braunschweig-Lüneburg geriet in Gefangenschaft.
Die dänische Niederlage markiert einen Wendepunkt in der Geschichte Nordeuropas. König Waldemar II. hatte seinen Einflussbereich entlang der Ostsee bis nach Estland hin ausgedehnt und Dänemark zur Großmacht gemacht. Mit der Schlacht von Bornhöved brach sein Ostseeimperium zusammen und die deutsche Herrschaft nördlich der Elbe bis zur Eider wurde wieder hergestellt. Die Machtbereiche Dänemarks und des Deutschen Reiches waren damit - bis zum Jahr 1864 - festgelegt. Auch in Mecklenburg werden jetzt erste staatliche Konturen erkennbar: Die neue Herrschergeneration bezeichnete sich nicht länger als die Fürsten der Wenden, sondern trat mit ihren Herrschaften dem deutschen Reichsverband bei und wurden reichsunmittelbar. Von der Grafschaft Ratzeburg kam Wittenburg an den Grafen Heinrich von Schwerin und Gadebusch an die Herren von Mecklenburg; der übrige Teil der Grafschaft Ratzeburg fiel an Sachsen. Adolf von Schaumburg bekam Holstein und Lübeck wurde eine freie Reichsstadt.
Entsprechend einer Sitte der Zeit teilten die vier Enkel Heinrich Borwins I. das Erbe zu Pfingsten 1229 unter sich auf: Johann I. erhielt die nordwestliche Herrschaft Mecklenburg, Nikolaus I. übernahm die südöstliche Herrschaft Werle-Güstrow, Heinrich Borwin III. kam in die nordöstliche Herrschaft Rostock und Pribislaw III. wurde der Herr von Parchim-Richenberg. Sie verwalteten ihr Erbe bis zum Jahr 1234 gemeinsam, dann kam es zur ersten Hauptlandesteilung. Sie lässt sich vielleicht unter Vermögens- und Statusgesichtspunkten nachvollziehen, gleichwohl war sie falsch, denn die Regenten mussten aus ihrer eigenen Familiengeschichte wissen, welche Nachteile innerfamiliäre Uneinigkeit und Missgunst für ein Land hervorzubringen vermögen. Mit dieser Kräftezersplitterung hatte die Dynastie der Obotriten seit dem Jahr 1229 noch mehrfach zu tun und wurde den Spaltpilz bis zur Abdankung der Großherzöge im Jahr 1918 nicht mehr los.
Johann I. Herr von Mecklenburg konnte sich nach der Schlacht von Bornhöved von der dänischen Lehnshoheit befreien. Gleichwohl blieb sein Land ein Objekt externer Begehrlichkeiten, denn nun waren es sächsische und holsteinische Lehnsansprüche, gegen die er sich mit kriegerischen Mitteln erwehren musste. Johann I. verbesserte seine Position, indem er sich – gemeinsam mit seinen Brüdern - am 11. Februar 1262 mit den Herzögen Albrecht I. und Johann I. von Braunschweig-Lüneburg und Helena Herzogin von Sachsen gegen die Grafen von Holstein verbündete und Adelige von außerhalb an seinen Hof holte. Zu ihnen gehörte spätestens seit dem Jahr 1263 Helmold von Plesse. Die beiden hatten nicht lange mit einander zu tun, denn Johann I. starb am 1. August 1264. Ihm folgten seine vier Söhne: Heinrich I. (Regent), Albrecht I. (Mitregent), Nikolaus III. (Mitregent) und Johann II. (Mitregent). Man ahnt, auf welche erbschaftsbedingten Schwierigkeiten die kleine Teilherrschaft Mecklenburg nach dem Tod Johanns I. zusteuerte.
Heinrich I. der Pilger – Herr von Mecklenburg (1264-1271/1298-1302)
Heinrich I. Herr von Mecklenburg – von der Geschichte „der Pilger“ genannt – war mit Anastasia, einer Tochter des Herzogs Barnim I. von Pommern verheiratet. Ihre Söhne - Heinrich II. (*1266) und Johann III. (*1270) - waren noch Kleinkinder, als ihr Vater im Jahr 1270 an einem Kreuzzug in Livland teilnahm und im folgenden Jahr eine Pilgerfahrt ins Heilige Land antrat. Diese Expedition sollte einen fatalen Verlauf nehmen, denn schon auf seinem Weg nach Jerusalem wurde Heinrich I. verschlepp; wovon man in Mecklenburg jedoch erst im Jahr 1275 erfuhr. Insgesamt siebenundzwanzig Jahre blieb Heinrich I. in arabischer Gefangenschaft (Kairo) bis er im Jahr 1297 vermutlich vom Sultan Al-Mansur Ladschin (1296-1299) freigelassen wurde und schließlich über den Pelepones und Rom im Jahr 1298 nach Mecklenburg zurückkehrte.
Einen Gegner gefangen zu setzen, um möglichst hohe Lösegeldsumme zu erpressen, war ein probates Mittel und ein zeittypisches Phänomen. Konfliktparteien verfuhren danach, so dass auch die lange Gefangenschaft Heinrichs I. nirgendwo auf moralisch Empörung oder ethische Bedenken stieß. Ungeheure Beträge wurden zum Teil für Auslösungen gezahlt. Ein Indiz dafür, welche Summe für die Freilassung Heinrichs I. geboten wurde, ergibt sich aus der Urkunde vom 1. Februar 1290, wonach vielleicht 2000 Mark Silber im Spiel waren; Anastasia Herrin von Mecklenburg hatte für den Hochmeister des deutschen Ordens jedenfalls diese Summe beim Rat der Stadt Lübeck zeitweilig deponiert. Man kann sich vorstellen, dass das arabische Kidnapping daheim schon bald Streitereien um die Regentschaft und Vormundschaft auslöste. Durchgesetzt haben sich schließlich die Brüder des Pilgers, die Herren Nikolaus III. und Johann II., doch auch Anastasia Herrin von Mecklenburg redete im Interesse ihrer Söhne ein kräftiges Wort mit. Die Herrscherfamilie stützte dabei ihr Regierungshandeln auf wenige Adelige; zu ihnen gehörte der Ritter „Helmoldus de Plesse“.
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Erster Autor: Plessen angelegt am 05.09.2010 um 04:34,
Alle Autoren: Jodo, Codc, AHZ, WWSS1, Plessen
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