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Helmold V. von Plesse

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Helmold V. von Plesse (* um 1258) (1269–1288).

Zu den wenigen, gesicherten genealogischen Daten über Helmold V. von Plesse ge¬hört, dass er der einzige Sohn Helmolds IV. von Plesse war. Dagegen gibt es Zweifel über die Abstammung seiner Mutter. Aus dargelegten Gründen folgen wir nicht der Meinung, Helmolds V. Mutter sei eine geborene Gräfin von Everstein gewesen, sondern greifen einen Hinweis auf, den Helmold V. in seiner Urkunde vom 23. August 1284 gegeben hat. In ihr bezeichnet er Burghard von Ziegenberg als seinen Onkel („patrui mei“). Irritierend ist jedoch, dass „patruus“ die korrekte Bezeichnung für einen Onkel der Vaterseite ist, so dass Helmold IV. eigentlich den Begriff „avunculus“ für die Bezeichnung des Onkels der mütterlichen Linie hätte wählen müssen. Wegen dieser Nachlässigkeit vermuten wir, dass seine Mutter eine Schwester des Edelherren „Borchardi de Cegenberg“ gewesen ist.

Helmold IV. von Plesse starb, bevor sein Sohn, Helmold V. volljährig beziehungsweise geschäftfähig war. Bis 1270 war Gottschalk III. von Plesse zum Vormund des Jungen bestellt. Sechs Jahre danach, am 24. November 1276, teilte Helmold V. dann mit, er sei nun¬mehr mündig.

Ausgehend von diesen Daten, könnte Helmold V. um das Jahr 1258 geboren worden sein. Mechtild und Sophie waren seine Schwestern. Wir nehmen an, dass Helmold V. unverheiratet war, denn er überließ im Dezember 1283 dem Kloster Höckelheim eine Hufe für sein Seelenheil („anime nostre remedio“), ohne – wie es allgemein üblich war - andere nahe stehende Personen, insbesondere die Ehefrau, in diesen Wunsch mit einzuschließen. Auch in den Urkunden über seine großen Besitztransaktionen aus den Jahren 1284 und 1288 fehlt der in solchen Fällen übliche Zustimmungsvermerk der Ehefrau – nur die beiden Schwestern geben ihre Einwilligung.

Kleinere Immobilientransaktionen der Jahre 1269 – 1283

Bevor Helmold IV. von Plesse starb (1268/1269), wird er seinen Vetter, den Ritter Gottschalk III. von Plesse, gebeten haben, die Vormundschaft für den damals ungefähr elf Jahre alten Helmold IV. zu übernehmen. Gottschalk III. war ein gefragter Mann: Er war Rat der Herzogin Adelheid von Braunschweig-Lüneburg und ihres Sohnes Heinrich I. von Braunschweig-Grubenhagen (1280) sowie der Herzöge Otto II. und Albrecht II. von Braunschweig-Lüneburg und nicht zuletzt war er ein Burgmann des Landgrafen Heinrich von Hessen (1294).

Gottschalk III. vertrat seinen Schützling zum Beispiel 1269 beim Verkauf des Zehnten und einer halben Hufe an das Kloster Reinhausen und der Übertragung einer Mühle mit vier Hufen an das Kloster Loccum. Als Helmold V. von Plesse im Jahr 1276 sich als nunmehr mündig bezeichnete, genehmigte er einige Geschäfte seines Vormunds und übertrug den Klöstern Weende und Wiebrechtshausen verschiedene Rechte und Grundeigentum.

Auch das Kloster Höckelheim bedachte er in den Nachweihnachtstagen des Jahres 1283 mit einer Hufe „für sein Seelenheil“. Schließlich verkauften Helmold V. und seine Vettern am 7. Mai 1284 ihr verlehntes Eigentum in Eisdorf an das Kloster St. Jacobi zu Osterode für „qinque marcas examinati argenti (fünf Mark geprüften Silbers). Dies aber war harmlos zu dem was nun folgen sollte.

Die Bernhard-Linie verlässt die Erbengemeinschaft

Der 23. August 1284 wurde zu einem bedeutsamen Tag in der Geschichte des Geschlechts, denn Gottschalk III. von Plesse und seine Erben erwarben von ihrem sechsundzwanzig Jahre alten Vetter Helmold V. aus der Bernhard-Linie dessen Anteil an der Burg Plesse und den Gütern zu Eddigehausen, Spanbeck, Deppoldshausen, Backenhausen und Lindau. Die Übersetzung der ausgesprochen knapp gehalten Bekanntmachung über die Transaktion lautet:

„Weil aber das Gedächtnis der Menschen lückenhaft ist (Weil der Mensch leicht etwas vergisst), überdauern für gewöhnlich jene Erinnerungen die Zeit, welche niedergeschrieben wurden. Deshalb habe ich, Helmold von Plesse, im Vertrauen auf den Rat meiner Freunde und in Übereinkunft mit meinen Schwestern Mechthild und Sophie, den Teil der Burg Plesse, den ich von meinem Vater geerbt habe, mit allen Gütern, der Ernte und denen, die ich in den Dörfern Eddingehausen, Spanbeck, Deppoldshausen, Backenhausen und Lindau als Eigentum oder Lehen habe - was ich dem Titel nach genau unterscheide - für 710 Mark aus reinem Silber dem Herrn Gottschalk von Plesse, der mit mir verwandt ist, und seinen Erben verkauft, ausgenommen dem kirchlichen Patronatsrecht in Lindau mit der reich ausgestatteten Kirche und auch ausgenommen alle Güter, die dort und anderswo liegen, welche ich als Lehnsgüter durch das Lehnsrecht angehäuft habe. Damit aber nach dem Abschluss dieses Kaufvertrages keinerlei Zweifel oder Anklagen erduldet werden müssen, habe ich diese Urkunde hier hauptsächlich mit meinem Sigel bekräftigt und nichtsdestoweniger wird dies bezeugt durch die Sigel der Herren Burghard von Ziegenberg, meinem Onkel, und Ludwig von Rosdorf und Dietrich von Hardenberg, mit denen die Urkunde besiegelt wird. Die anderen Zeugen sind die Herren Otto von Bovenden, Andreas von Birkenfelde und Hermann von Hardenberg, die Ritter Ludolf von Plesse, Werner von Hardenberg, Heinrich Hoge, Bernhard von Goslar, Theoderich von Besingen, Hermann von Stockhausen, Dietrich Pining und mehrere vertrauenswürdige Personen. Dies geschah im Jahr des Herrn 1284, am Tag vor dem hohen Fest des Heiligen Bartholomäus.“

Die Vertragsparteien leiteten damit einen überfälligen Konsolidierungsprozess im Grundbesitz und auf der Burg ein. Konsequent und keineswegs nebensächlich war es, dass Helmold V. von Plesse 1288 seinen Verwandten auch noch die Lehnseinkünfte aus mehreren Orten für sechzig Mark verkaufte. Die Zustimmung seiner Schwestern Mechtild und Sophie zu alldem hatte er und schied damit aus einer Erbengemeinschaft aus, die einst ihren Anfang bei seinem Urgroßvater Bernhard I. (1170-1190) und dessen Bruder Gottschalk I. von Höckelheim/Plesse genommen hatte. Fortan regierte die Gottschalk-Linie auf der Plesse.

Neben den großen familieninternen Transaktionen der Jahre 1284 und 1288 liquidierte Helmold V. den auch Rest seines Erbes und führte damit konsequent das zu Ende, womit seine Großvater Poppo und sein Vater Helmold IV. schon begonnen hatten: Im September 1284 schenkte er - zusammen mit seinen Verwandten aus der Gottschalk-Linie - dem Kloster Höckelheim zweieinhalb Hufen. Dann verkaufte er im Frühjahr 1285 für siebzig Mark geprüften Silbers ein offensichtlich recht großes Höckelheimer Gut („predium“) an das Kloster. Seine beiden Schwestern, die Stiftsdamen in Gandersheim waren, stimmten dem Geschäft wiederum zu. Ein Jahr später verzichteten alle Geschwister gegenüber dem Kloster auf eine Forderung in Höhe von achtzehn Mark Silber. Am 5. Mai 1286 überließ Helmold V. von Plesse dem Kloster mehrer Hufen und Plätze in Höckelheim für acht Mark geprüften Silbers und schenkte wenig später dem Kloster Mariensee fünf Hufen und sechs Kothöfe in Lohnde und 1288 machte er dem Kloster Höckelheim das Patronatsrecht in Hillerse zum Geschenk. Danach schweigen die Urkunden zu Geschichte der Herrschaft Plesse über ihn.

Als Fazit ergibt sich zu Helmold V. dies: Mit ihm schied die Bernhard-Linie 1284/1288 aus der Plesse-Erbengemeinschaft aus. Es ist nichts über Agnaten bekannt, die sich auf ihn zurückführen lassen. Die Quellen schweigen darüber, was aus ihm und seinem Zahlungsanspruch geworden ist. Sein Ausscheiden aus der Erbengemeinschaft scheint aber Impulse für die Fortentwicklung der Herrschaft Plesse gegeben zu haben.



Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: Plessen angelegt am 05.09.2010 um 01:38,
Alle Autoren: Bwag, Codc, WWSS1, ChristophDemmer, Plessen


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