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Goldschmied

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Goldschmied ist die Berufsbezeichnung für einen Feinschmied, der Schmuck und Gegenstände aus Edelmetallen herstellt (siehe Goldschmuck). Der Beruf des Goldschmieds gehört zu den ältesten Metallhandwerken. Auch Johannes Gutenberg (um 1400–1468) und Albrecht Dürer d. Ä. (um 1427–1502) waren als Goldschmiede tätig. In Deutschland lautet nach der Meisterprüfung der heutige amtliche Titel Gold- und Silberschmiedemeister. Seit 2004 sind weder der Meisterbrief, noch eine bestandene Gesellenprüfung nötig, um einen Gold- oder Silberschmiedebetrieb zu betreiben. Mit der Novellierung der Handwerksordnung (HwO) zum 1. Januar 2004 wurde das Goldschmiedehandwerk aus dem Bereich der zulassungspflichtigen Handwerke der Anlage A zur HwO entlassen und dem Bereich der zulassungsfreien Handwerke (Anlage B1 zur HwO) zugeordnet.

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