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Fremdkapital

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Fremdkapital ist laut der Betriebswirtschaftslehre das Kapital, das einer juristischen Person (Unternehmen oder Gebietskörperschaft) von ihren Gläubigern befristet und rückzahlbar zur Verfügung gestellt wird oder aus der sogenannten Innenfinanzierung stammt (das sind zum Beispiel Rückstellungen). Gegensatz ist das Eigenkapital. Die Doppelte Buchhaltung kennt den Begriff nicht.

Zum Fremdkapital zählen insbesondere

Da Eigenkapital und Kredite (Schulden) in der Bilanz auf der rechten Seite (Passiva) stehen, wird davon ausgegangen, dass Fremdkapital variabel ist.

Siehe auch

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