PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Freizeitpark
Ein Freizeitpark ist entweder ein dauerhaft angelegter Vergnügungspark, der auf einem größeren Gelände mehrere Attraktionen – Fahrgeschäfte (Karussells, Autoscooter, Achterbahnen usw.), Schaubuden, Shows, Ausstellungen, Museen – vereinigt oder eine Parkanlage mit erweiterten Möglichkeiten, wie diversen Freizeitanlagen (z. B. Spielplätze, Minigolf oder Kletterwände), zur Freizeitgestaltung und Erholung. Ein Freizeitpark ist meist so angelegt, dass er ein Ausflugsziel für einen Tagesausflug bietet. Größere Parks bieten zunehmend auch Übernachtungsmöglichkeiten für mehrtägige Aufenthalte (Beispiel Europa-Park) oder bieten Zusatzangebote wie ein angegliedertes Spaßbad (Beispiel Duinrell), Kinos oder Räumlichkeiten für Konferenzen an.
In den meisten Parks wird für das Betreten des Geländes eine Eintrittsgebühr erhoben, in der Regel können danach die meisten Attraktionen ohne weiteres Entgelt benutzt werden.
Andere Lexika