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Freiheitsdenkmal (Berlin)

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Bundestagsbeschluss zum Denkmal

Am 09.11. 2007 beschloss der Deutsche Bundestag, den Antrag [1] für ein Denkmal der Freiheit und Einheit Deutschlands in Berlin zu errichten, anzunehmen. Neben dem Gedenken an die 89er Revolution an die Wiedervereinigung soll es zugleich an freiheitliche Bewegungen und Einheitsbestrebungen vergangener Jahrhunderte erinnern. Als Standort wurde der Sockel des ehemaligen Kaiser-Wilhelm-Nationaldenkmals auf der Schlossfreiheit festgelegt.

Erster Wettbewerb

Dazu wurde Anfang 2009 ein offener, zweistufiger Wettbewerb ausgelobt. Aus den anonym eingereichten Arbeiten sollte ein Preisgericht 20 Teilnehmer zur Teilnahme an der zweiten Stufe auswählen. Bis dahin gingen 532 Arbeiten aus dem In- und Ausland ein, unter anderem von Jonathan Borofsky, Gottfried Böhm, Axel Schultes,Rob Krier und Graft Gesellschaft von Architekten. Eine 19-Köpfige Jury traf sich am 27.04.2009 zu einer Preisgerichtssitzung in der keine Arbeit die von der Jury gewünschte absolute Mehrheit erhielt worauf sie den Wettbewerb abbrach. In der Presse waren danach abfällige Äusserungen von Jurymitgliedern zu vernehmen, welche die Arbeiten als "grösstenteils Schrott" von "erschreckender Naivität" bezeichneten.[2]

Zweiter Wettbewerb

In der 82. Sitzung des mit der Umsetzung des Denkmales betreuten Ausschusses für Kultur und Medien wurde am 01.07.09 beschlossen, einen zweiten Wettbewerb auszuloben, diesmal als Einladewettbewerb. Ein Auswahlgremium soll zu den ca 10 einzuladenden renommierten Architekten und Künstlern einige Arbeiten des ersten Wettbewerbs einladen, ebenfalls teilzunehmen. Im neuen Wettbewerb soll auf das ursprünglich geplante Informationszentrum verzichtet werden und der Inhalt auf die Ereignisse der friedlichen Revolution 89 reduziert werden.[3]


Kritik am Verfahren

Presse, Kammern und Verbände sowie Jurymitglieder haben mittlerweile vermeldet, dass unter den eingereichten Arbeiten durchaus hervorragende, ausarbeitungswürdige Vorschläge waren. Sie weisen die Verantwortung am Scheitern der Jury zu. [4] Diese nahm sich mit ca 60sec pro Arbeit zu wenig Zeit zum genauen Studium der Konzepte. Vor allem führte der vom Wettbewerbsrecht nicht vorgeschriebene Beschluss, in der ersten Runde Arbeiten nur mit absoluter Mehrheit für die zweite Runde zuzulassen, zusammen mit der Grösse der Jury zum Scheitern. Beobachter der Jury berichten, dass es vermutlich auch bei doppel soviel Zeit und anderen Arbeiten aufgrund der Zusammensetzung der Jury zu keiner absoluten Mehrheit gekommen wäre. Die Teilnehmer sind vom Wettbewerbsabbruch und der über sie hereinbrechenden Häme enttäuscht. Sie drängen auf eine erneute Prüfung der Qualität Ihrer Arbeiten. [5] Weiterhin ist das bewährte Wettbewerbswesen durch den mutwilligen Abbruch insgesamt beschädigt. Offene Wettbewerbe, die auch für unbekannte Künstler eine Möglichkeit der Partizipation bieten, könnten in Zukunft mit Verweis auf den hier geschilderten Fall als undurchführbar abgelehnt werden.


Kritik am Inhalt

Weitere Kritik wurde am Inhalt der zu feiernden Ideen geäussert. Während der AKM meint, die Aufgabe durch den Wegfall der geschichtlichen Freiheitsbewegungen vereinfacht zu haben, denken einige Beobachter, dass es vor allem die Verquickung von den Begriffen Freiheit und Einheit ist, die Probleme bereitete. So waren die Freiheitskämpfer vom Herbst 89 keinesfalls durchgängig auch von einer Einheitssehnsucht beseelt.


Einzelnachweise



Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: Access09 , Alle Autoren: Access09 , Eingangskontrolle, Jergen, Controletti Johnny Controletti