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Fixierung (Medizin)

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Fixierung ist eine Ärzten und dazu bevollmächtigten Personen gestattete freiheitsentziehenden Maßnahmen gegenüber Patienten von unterschiedlicher Dauer. Der Begriff ist ein Euphemismus (Beschönigung) des Wortes "Fesselung", um was es sich de facto handelt.

Fixierter Patient (Illustration)

Notwendigkeit

Die Fixierung eines Menschen erfüllt normalerweise den Straftatbestand der Freiheitsberaubung nach § 239 Strafgesetzbuch. Allerdings ist sie rechtens, wenn eine Notwendigkeit dafür vorliegt (z.B. die Gefahr von eigen- oder fremdgefährdendem Verhalten) und der Fixateur dazu bevollmächtigt ist, z.B. in seiner Eigenschaft als Arzt oder Pfleger. Die Dauer einer Fixierung ist generell unbegrenzt, jedoch nur statthaft solange die dadurch abzuwendende Gefahr weiterbesteht.[1]

Direkte Fixierungen

Zu dieser Gruppe gehören klassische Bindungen des Patienten an ein Bett oder andere Gegenstände, so u.a. das

  • Anbringen von Bettgittern (nur wirksam bei motorisch beeinträchtigten Patienten).
  • Einsitzen in einen Tischbrettstuhl, der das Aufstehen verhindert.
  • Einsitzen in einen Pflegerollstuhl, in dem der Patient mit Gurtsystemen vom Aufstehen gehindert wird.
  • Festes Anschnallen des Patienten im Bett durch Fixiergurte (klassische "Fesselung"). Hierbei muss der Patient in der Regel auch einen Katheter gelegt bekommen um das Problem der Notdurft zu lösen. Hier kann es zu langen Verweildauern kommen. In diesem Fall ist der Patient durch regelmäßige Umbettungen vor dem Wundliegen zu schützen.
  • Zwangsjacken (meist nur für den Kurzzeitgebrauch, bis eine Fixierung im Pflegebett erfolgt ist).
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Spuckschutz bei nicht kooperativem Patient (Illustration)

Räumliche Fixierung

  • Einsperren im Zimmer (analog einer Zellenhaft).
  • Wegnehmen von Gehhilfen, Reduzieren von Kleidung auf Anstaltskleidung (u.a. Krankenkittel).
  • Unterbringung in einem überwachten Bereich (u.a. durch Kameras).

Medikamentöse Fixierung

  • Ruhigstellung durch Medikamente
  • Kontinuierliche Gabe willensschwächender Arzneien

Praktische Aspekte

Bei Gurtsystemen kommen unterschiedlich stark fixierende Systeme zum Einsatz. Von einer reinen Leibbinde bis zu komplexen Gurtsystemen, die den Patienten von Kopf bis Fuß an sein Bett gurten, ist alles verfügbar. Ein Schlüssel muss dem Pflegepersonal für Notfälle stets greifbar sein. Ebenso muss der Patient, vor allem bei Langzeit- oder Dauerfixierungen so gebtettet werden, dass ein Wundliegen ausgeschlossen wird. Um das Herausrutschen aus dem Bauchgurt nach oben und/oder unten zu verhindern sollte bei einer denkbaren Gefährdung eine Schulter- und Schulterzusatzhalterung eingesetzt werden. Hierzu kommen auch spezielle Liegeschalen und Polsterungen in Frage. Zur Verrichtung der Notdurft können bei Dauerfixierungen Katheter und Bettpfanne oder aber auch saugende Matten zum Einsatz kommen. Um ein Wundscheuern durch Versuche der Selbstbefreiung zu verhindern, werden die Gurte meist sehr straff angelegt, ohne jedoch dem Patienten Druckstellen zu verursachen. Bei Dauerfixierungen ist eine therapeutische Begleitung ratsam, da eine Fixierung auf lange Zeit vom Patienten verarbeitet werden muss.[2]

Gründe für eine Fixierung

  • Ärztliche Verordnung
  • Abwehr von Gefahren
  • Non-Compliance (unsachgemäßer Widerstand)
  • Vermeiden von Eigen- und Fremdaggression gegen andere Menschen
  • Zerstörung von Gegenständen
  • Schutz zur Gesundheitserhaltung (z.B. das Sicherstellen therapeutischer Maßnahmen wie das Vermeiden des Herausreißen von Kathetern und anderen Zu- und Ableitungen, Verweigern des Tragens von Schutzhelmen oder anderen Sicherungsmaßnahmen)
Fixierter Patient (Illustration)

Anordnung

Die Anordnung einer Fixierung kann von Ordnungsbehörden erlassen werden. Seitens der Ärzteschaft besteht die Kompetenz zur Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses, welches die Fixierung rechtfertigt.[3] Die ärztliche Stellungnahme, die zu einer Anordung durch die Ordnungsbehörden führen soll, müsste enthalten:

  • Den Namen des Arztes
  • Den Namen und die Diagnose des Patienten
  • Den Grund der Fixierung
  • Die voraussichtliche Dauer der Fixierung
  • Die Art der Fixierung

Risiken und Kritik

Bei Fixierungen kann es selten aufh zu gesundheitlichen Gefährdungen bis hin zu lebensbedrohlichen Unfällen kommen. Daher muss ein fixierter Patient überwacht werden. Aus diesem Grund gibt es auch viele Gegner von Fixierungen und zahlreiche Alternativvorschläge. Einem Menschen seine Freiheit massiv zu entziehen, ist ein sehr tiefer und weitreichender Eingriff in Selbstbestimmung und Menschenwürde. Dennoch gibt in der Realität Patienten, wo kein anderes Mittel in Frage kommt. Hier ist eine sozialpädagogische oder therapeutische Betreuung hilfreich, um dem Fixierten eine Gewöhnung zu erleichtern.

Quellen

  1. Böhm u.a.: Die Fixierung von Patienten. In: Schwester/Pfleger 04-99
  2. Henke: Fixierungen in der Pflege - Rechtliche Aspekte und praktischer Umgang mit Fixiergurten, Stuttgart 2000
  3. Höfert: Pflegethema: Spannungsfeld Recht. Thieme Verlag, 1998