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Familienlastenausgleich
Unter Familienlastenausgleich versteht man in Deutschland bestimmte Leistungen, die den Mehraufwand ausgleichen sollen, der Familien für Unterhalt und Ausbildung der Kinder entsteht und einen maßgeblichen Teil der Familienlasten darstellen. So heißt es im siebten Familienbericht der Bundesregierung 2006: „Familienpolitische Leistungen, die aus dem Kriterium der Bedarfsgerechtigkeit und der Lebensstandardsicherung abgeleitet sind, zielen darauf ab, bestimmte Belastungen der Eltern zu kompensieren, die durch die Geburt und Erziehung der Kinder entstehen. Diese Instrumente lassen sich unter dem Oberbegriff des Familienlastenausgleichs zusammenfassen.“[1]
Zu diesen Leistungen gehören:
- Ausbildungsfreibetrag
- Kinderfreibetrag
- Kindergeld
- Elterngeld
- Familiensplitting
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Zahlungen und Berücksichtigungen im Rahmen der Sozialhilfe
Zu unterscheiden sind direkte Zahlungen wie Kindergeld und Elterngeld auf der einen Seite, indirekte Leistungen im Rahmen der Einkommensteuer auf der anderen Seite wie der Ausbildungsfreibetrag.
Einzelnachweise
- ↑ Siebter Familienbericht des BMFSFJ (PDF), 2006, S. 56, Fußnote.
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