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Familienbuch

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Familienbuch bezeichnete in Deutschland ein im Standesamt geführtes Register und ein zwischen dem 1. Januar 1958 und 31. Dezember 2008 nach der Eheschließung angelegtes Familienstammbuch, in Österreich bis 1. Jänner 1984 das Personenstandsbuch zur Beurkundung der Eheschließung, das durch das um die Eltern und um die Kinder der Eheleute reduzierte Ehebuch ersetzt wurde, oft auch das Familienstammbuch, sowie das Familienbüchlein in der Schweiz.

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