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Falschbeschuldigung (Fälle)
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Dieser Artikel beschreibt bekannte Einzelfälle, die als falsche Beschuldigung eingestuft werden, und versucht eine statistische Bewertung dazu. Die falsche Verdächtigung stellt einen Straftatbestand im deutschen Strafrecht dar, der im 10. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in § 164 beschrieben ist. Die Norm verbietet es, vor einer öffentlichen Stelle bewusst den unwahren Eindruck zu erwecken, ein anderer habe eine Straftat begangen.
Obwohl falsche Beschuldigungen in vielen Staaten strafbar sein können, werden diese nicht immer strafrechtlich verfolgt.[1] Kritiker aus der Männerbewegung zählen hier insbesondere Falschbeschuldigungen von Frauen im Zusammenhang mit Vergewaltigungen auf.[2]
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Falschbeschuldigung (Fälle)) vermutlich nicht.
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Einzelnachweise
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