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Fachanerkennung als Medizinphysiker

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Die Fachanerkennung als Medizinphysiker bedeutet, dass eine vorgeschriebene Aus- und Weiterbildung stattgefunden hat, die von der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik in deren Weiterbildungsordnung festgelegt ist. Der zeitliche Umfang dieser Weiterbildung betraegt etwa 360 Unterrichtsstunden und ist durch Zertifikate zu belegen.

Davon zu unterscheiden ist die staatliche Fachkunde als Medizinphysik-Experte. Diese ist in der Strahlenschutzverordnung und deren Ausführungsrichtlinien festgelegt. Aktuell (2010) sind dazu ein Physik-Abschluss (Diplom) oder vergleichbarer Abschluß naturwissenschaftlicher Ausrichtung, staatlich anerkannte Fachkundekurse und zwei Jahre Sachkundezeit in einer entsprechenden Einrichtung (Klinik, Praxis) unter fachkundiger Aufsicht nötig. Die Fachkunde ist ein einer spez. Fachkunderichtlinie staatlich geregelt.

Derzeit wird im Rahmen der Umstellung auf Bachelor/Masterstudium (Bologna-Prozess) die Eingangsvoraussetzung "Diplom" angepasst.



Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: MedIphys angelegt am 16.02.2010 um 09:47,
Alle Autoren: Drahreg01, Freedom Wizard, MedIphys, Pianist Berlin, Johnny Controletti