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Einkommensüberprüfung (Unterhaltsvorschuss)
Die Einkommensüberprüfung beim Unterhaltsvorschuss ist ein rechtlicher Vorgang, bei welchem das Einkommen und auch die sonstigen wirtschaftlichen Verhältnisse des zahlungs- bzw. unterhaltspflichtigen Elternteils überprüft werden. Dazu erhält der zahlungspflichtige Elternteil von der zuständigen Behörde ein Schreiben, in welchem ihm die zu zahlenden Unterhaltsbeiträge bzw. der bereits gezahlte Unterhaltsvorschuss mitgeteilt werden. Gleichzeitig wird er aufgefordert, seine wirtschaftlichen Verhältnisse für einen festgelegten Zeitraum nachzuweisen und einen Auskunftsbogen über Einkünfte und Vermögen auszufüllen. Der Zeitraum für den Nachweis umfasst in der Regel ein Jahr. Erfolgt keine Antwort, kann zum Beispiel eine eidesstattliche Versicherung bzw. Vermögensauskunft im gerichtlichen Verfahren erwirkt werden. Rechtsgrundlagen sind § 1613 BGB Absatz 1 Satz 1 und das Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG), wonach die Unterhaltsansprüche des Kindes in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UhVorschG auf das Land oder die Kommune als hinter den Unterhaltsvorschusskassen stehender Sozialleistungsträger übergehen.
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Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Einkommensüberprüfung (Unterhaltsvorschuss)) vermutlich nicht.