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Eigenbeleg
Der Eigenbeleg ist eine Alternative für eine Quittung oder eine Rechnung, die man sich selbst ausstellt, oder die Beschreibung zu einem innerbetrieblichen Zahlungsvorgang.
Allgemeines
Es wird grundsätzlich empfohlen, einen Eigenbeleg nur für kleine Summen bis maximal 150 Euro auszustellen. Um die Legitimität eines Eigenbelegs klarzustellen, sollte man zu jedem Eigenbeleg ein zusätzliches weiteres Dokument parat haben. Dies kann z.B. ein Kontoauszug sein. Häufig kommt ein Eigenbeleg vor, wenn Ein- oder Auszahlungen in bar erfolgen. Bekanntes Beispiel ist der Beleg über den Endbestand der Ladenkasse, wenn das Geld auf das Geschäftskonto eingezahlt wird. Angaben wie Datum, Adresse des Zahlungsempfängers sowie die Höhe der Summe dürfen bei einem Eigenbeleg nicht fehlen.[1] Damit das Finanzamt den Eigenbeleg akzeptiert, muss der Zahlungsvorgang betrieblicher Natur sein. Das Finanzamt kann eigenständig entscheiden, ob ein Eigenbeleg akzeptiert wird oder nicht.[2]
Nachteile
Das regelmäßige Erstellen von Eigenbelegen über hohe Summen kann ohne schlüssig Erklärung bei einer Steuerprüfung problematisch werden. Ein weiterer Nachteil ist, dass kein Vorsteuerabzug möglich ist. Die Nachfrage nach einem Duplikat von einem Beleg beim Zahlungsempfänger stellt eine bessere Möglichkeit dar.
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Einzelnachweise
Andere Lexika