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EU-Quecksilberverordnung
Die EU-Quecksilberverordnung (EU-Verordnung 2017/852) vom 17. Mai 2017 regelt den Umgang mit Quecksilber und quecksilberhaltigen Substanzen in der Europäischen Union. Sie hebt die Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 zum Verbot der Ausfuhr von metallischem Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen und -gemischen und die sichere Lagerung von metallischem Quecksilber auf und begründet die weitergehenden Regelungen mit Gefahren für die Gesundheit und die Umwelt. Ursprünglicher Auslöser für die entsprechenden Regelungen waren die beobachteten Folgen der Minamata-Krankheit.
Siehe auch
Weblinks
- Text der Verordnung
- Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (EU-Quecksilberverordnung) vermutlich nicht.
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