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Diskussion:Vergewaltigung einer 21-jährigen in Bad Kreuznach vom 13. Dezember 2014

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Im Artikel steht: Inzwischen wurde die beiden Täter verurteilt. - ist es auch bekannt, wie lange die im Zuchthaus bleiben müssen? Etwa 2 Monate, wegen mildender Umstände wie eine andere Kultur? Gruss, --René Walter (Diskussion) 12:09, 23. Jan. 2016 (CET)

7,5 Jahre - in Summe also 15 Jahre. Nix da mit dem falschen Vorurteil Kulturbonus. --Anthoney (Diskussion) 17:48, 25. Jan. 2016 (CET)
Ein ganz normales Urteil. Die Richter konnten ja mit dem Urteil kaum unter 5 Jahren bleiben, weil:
Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder das Opfer bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

chatib al-almani (Diskussion) 18:00, 25. Jan. 2016 (CET)

In Summe 15 Jahre . Was soll das denn heissen? Seit wann zählt man das zusammen. Mann Mann Mann....--Johnny (Diskussion) 18:11, 25. Jan. 2016 (CET)
Die neue Rechte behauptet, dass solche Täter mit einem "Du du du" und einer kleinen Ermahung durchkommen. Legendenbildung. --Anthoney (Diskussion) 22:32, 25. Jan. 2016 (CET)

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