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Die elektronische Vergabe
Die elektronische Vergabe (eVergabe)
Mit der elektronischen Vergabe, auch eVergabe genannt, kann der komplette Vergabeprozess von der Vorbereitung über die Durchführung und Bewertung bis hin zur Zuschlagserteilung durchgeführt werden. Für die ausschreibenden Stellen bedeutet der Einsatz dieser Technik vor allem den Effekt, dass Kosten eingespart und Verwaltungsprozesse optimiert werden. Auch für den Bieter wird das Verfahren günstiger, denn bei jeder öffentlichen Ausschreibung fallen Gebühren an.
Die Europäische Union hat mit ihrem Aktionsplan 2010 den Weg vorgezeichnet, dass Verwaltungsprozesse zukünftig modernisiert werden sollen. Alleine in Deutschland entstehen nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Zusammenhang mit der öffentlichen Auftragsvergabe jährliche Verwaltungskosten in Höhe von 19. Mrd. Euro. Die eVergabe kann gerade in Anbetracht der angespannten Wirtschaftslage und der steigenden Verschuldung öffentlicher Haushalte neue Perspektiven aufzeigen. Dies wurde bereits von mehreren, voneinander unabhängigen Studien bewiesen; beispielsweise von der sogenannten Ramboll-Studie. Mithilfe der eVergabe kann es Kommunen und Städte gelingen, finanziellen Spielraum zurückzugewinnen, den sie für wichtige öffentliche Investitionen dringend benötigen; ebenso werden Verwaltungsabläufe effizienter, transparenter und standardisierter gestaltet.
Vor diesem Hintergrund rückt auch zunehmend das Instrument der Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP) in den Fokus des Interesses. So wurde beispielsweise im Ostwestfalen-Lippe-Kreis das erste ÖPP-Projekt im Umfeld der öffentlichen Vergabe in Deutschland umgesetzt. Die seitdem wachsende Anzahl an teilnehmenden Einrichtungen und Behörden konnten mithilfe des privaten Partners somit ihrem Grundsatz der regionalen und mittelständischen Wirtschaftsförderung nachkommen.
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Erster Autor: Referentdeva angelegt am 17.09.2010 um 13:54
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