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Deutsche Forschungsgemeinschaft

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Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (kurz DFG) ist eine 1951 gegründete Institution zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, von Forschungsprojekten sowie der Zusammenarbeit unter den Forschenden. Die Rechtsform ist ein eingetragener Verein. Die DFG spielt traditionell eine wichtige Rolle bei den sogenannten Drittmitteln der Hochschulen in Deutschland. 2023 verfügte die DFG über einen Förderungsetat von rund 3,9 Milliarden Euro,[1] sie wird nahezu vollständig durch Bund und Länder finanziert.

Geschichte

Die Entstehung geht auf die Zeit der Weimarer Republik zurück. Gegründet wurde sie am 30. Oktober 1920 als Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft auf Initiative des Chemikers Fritz Haber und von Friedrich Schmidt-Ott, der ihr erster Präsident wurde. Im Jahr 1929 wurde der Name in Deutsche Gemeinschaft zur Erhaltung und Förderung der Forschung, kurz Forschungsgemeinschaft, geändert. Gegen Kriegsende wurden zahlreiche Akten vernichtet.[2] Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1949 die Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft wiedergegründet. In Göttingen konstituierte sich am 9. März 1949 der wissenschaftspolitisch ausgerichtete Deutsche Forschungsrat.[3] Am 2. August 1951 fusionierten die Notgemeinschaft und der Forschungsrat zur Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).

Weblinks

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. DFG-Jahresversammlung 2024 in Potsdam. In: dfg.de. Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2024-07-03. Abgerufen am 3. Juli 2024.
  2. Ernst Klee: Deutsche Medizin im Dritten Reich. Karrieren vor und nach 1945. S. Fischer, Frankfurt am Main 2001, ISBN 3-10-039310-4, S. 185.
  3. Thomas Stamm-Kuhlmann: Zwischen Staat und Selbstverwaltung. Die deutsche Forschung im Wiederaufbau 1945–1965. Verlag Wissenschaft und Politik, Köln 1981, ISBN 3-8046-8597-8 (zugleich: Bonn, Universität, Dissertation, 1980).