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Datenfriedhof
Ein Datenfriedhof,[1] auch Datenmüll genannt, sind grundsätzlich nicht mehr benötigte oder redundante, aber dennoch gespeicherten Daten, die für Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen (wirtschaftlich) nutzlos geworden sind. Für viele Unternehmen und Institutionen ist der Datenmüll, die Menge überflüssiger Informationen, ein Problem.[2]
Der gesamte Datenbestand stieg bisher weltweit an:
- Ende 2010: ≈ 970 Exabyte
- Ende 2011: ≈ 1,8 Zettabyte (IDC)
- Ende 2020: geschätzt rund 35 bis 40 Zettabyte
Hinzu kommt, dass in Unternehmen weltweit rund 80 Prozent der Datenbestände in unstrukturierter Form vorliegen.[3]
Gesetzliche Regelungen in Deutschland
In Bezug auf die Aufbewahrung von Daten und Dokumenten durch ein Unternehmen sind gesetzliche Aufbewahrungspflichten maßgebend. Das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) für alle Kaufleute und die Abgabenordnung (AO) für alle Buchführungspflichtigen regeln die jeweiligen Aufbewahrungsfristen. So sind z. B. Geschäftsunterlagen gemäß § 257 Abs. 1 Satz 1 HGB und gemäß § 147 Abs. 1 Satz 1 AO „geordnet“ aufzubewahren. Nach den dort angegebenen Fristen von zehn bzw. sechs Jahren (siehe § 257 Abs. 4 HGB und § 147 Abs. 3 AO) können die entsprechenden Daten gelöscht und die Unterlagen vernichtet werden.
Das Bundesdatenschutzgesetz enthält verschiedene Bestimmungen zum Löschen von Daten. Zudem gelten seit 2003 die in § 3a definierten Grundsätze der Datensparsamkeit und Datenvermeidung.
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Datenfriedhof) vermutlich nicht.
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Einzelnachweise
- ↑ https://www.computerwoche.de/a/ein-datenfriedhof-ist-keine-informationsquelle,1081325
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Datenmüll-Management
- ↑ „In organizations, unstructured data accounts for more than 80 % of all information“, zitiert aus: IDC White Paper, S. 12.