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Datei:Zeichen 267 - Verbot der Einfahrt, StVO 1970.png
Originaldatei (2.000 × 2.000 Pixel, Dateigröße: 134 KB, MIME-Typ: image/png)
Beschreibung | Zeichen 267 – Verbot der Einfahrt; Dieses Zeichen blieb auch nach Gültigwerdung der StVO von 1992 und 2013 in dieser Form im Einsatz. |
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Quelle | |
Urheber bzw. Nutzungsrechtinhaber |
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Genehmigung, falls notwendig (Weiternutzung dieser Datei) |
unklar |
|Source =Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, S. 1589. Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970. |Author =Wanderfalke alias Benutzer Mediatus in der Wikipedia |Date =25. Juli 2013 (Herstellungsdatum) |Permission =
Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt | Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist gemeinfrei, da es Teil des deutschen Verkehrszeichenkatalogs (VzKat), der Straßenverkehrsordnung (StVO) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist, die im Verkehrsblatt bekannt gemacht wurde (§ 5 Abs. 1 UrhG).
|
|other_versions = }}
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Version vom | Vorschaubild | Maße | Benutzer | Kommentar | |
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aktuell | 14:37, 8. Nov. 2013 | Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt | 2.000 × 2.000 (134 KB) | Wanderfalke (Diskussion | Beiträge) | korrekte Farbe |
05:57, 27. Jul. 2013 | Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt | 725 × 725 (42 KB) | Wanderfalke (Diskussion | Beiträge) | == Beschreibung, Quelle == {{Information |Beschreibung = Verbot einer Fahrtrichtung oder Einfahrt, Form nach der StVO 1956 und 1970; wird bis heute in dieser Form verwendet. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 355. Tag der Ausgabe:… |
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