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Binnenmarkt
Als Binnenmarkt wird in der Volkswirtschaftslehre ein abgegrenztes Wirtschaftsgebiet bezeichnet, das durch den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitnehmern sowie eine angeglichene Rechtsordnung gekennzeichnet ist. Da sich dieses Wirtschaftsgebiet häufig mit den Grenzen eines Staates deckt, wird der Begriff Binnenmarkt oft als Bezeichnung für den nationalen Markt verwendet, im Gegensatz zum Welt- oder Exportmarkt. Eine Sonderform nimmt der Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) ein.
Europa
Nach Angaben der Europäischen Kommission hat der Binnenmarkt der EU seit seiner Gründung 1993 mehrere Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen und für einen zusätzlichen Wohlstand im Wert von über 800 Milliarden Euro gesorgt. Dank der Binnenmarktvorschriften kosten Telefonate innerhalb Europas heute nur noch einen Bruchteil dessen, was sie vor zehn Jahren gekostet haben; viele Flugpreise in Europa sind deutlich gefallen, und viele neue Flugverbindungen wurden geschaffen; Haushalte und Unternehmen in der EU können heute ihre Strom- und Gasversorger frei wählen.[1]
Kritik
Thomas Piketty weist - basierend auf langjährigen eigenen Untersuchungen - darauf hin, dass der freie Kapitalverkehr nicht die wirtschaftliche Konvergenz von Ländern gefördert hat, sondern eher die Unterschiede durch Umverteilungseffekte verschärft. Auch die Gewinne aus einer Öffnung selbst großer Länder für das Bruttosozialprodukt seien gering und könnten die Effekte der Umverteilung auf die Verliererländer kaum aufwiegen.[2]
Einzelnachweise
- ↑ EU: Ein gemeinsamer Markt ohne Grenzen
- ↑ Thomas Piketty: Das Kapital im 21. Jahrhundert. Beck: München 2014. ISBN 978-3-4066-7131-9, S. 102f. und technischer Anhang.
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