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Beziehungstat
Eine Beziehungstat ist eine Straftat, die als Folge eines ungelösten Problems in einer zwischenmenschlichen Beziehung ausgeübt wird. Die Bandbreite reicht von Körperverletzung bis hin zum Mord. Seelische Grausamkeiten fallen nach dem deutschen Strafrecht nicht unter diesen Tatbestand, da sie im Einzelfall schwer nachzuweisen sind. Auch körperliche Gewalttaten - soweit sie ohne Todesfolge bleibt - sind für die Justiz oft schwierige Fälle, da insbesondere bei Frauen eine hohe Leidensbereitschaft besteht, um eine Beziehung aufrecht zu erhalten. Aufgrund von § 21 StGB wird eine Beziehungstat in Deutschland aufgrund der emotionalen Belastung meist anders bewertet als ein Mord. Inwieweit eine solche Tat als Folge einer psychischen Störung anzusehen ist, wird im Einzelfall durch Gutachter untersucht.[1] Je nach kulturellem Hintergrund werden die Motive für eine Beziehungstat anders bewertet.[2]
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Beziehungstat) vermutlich nicht.
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Dorsch Lexikon der Psychologie
Einzelnachweise
- ↑ Mohammad Zoalfikar Hasan: Der gerichtspsychiatrische Sachverständige, 233 Seiten, Auszug von 15 Seiten, veröffentlicht vom Landgericht Stendal
- ↑ Hasan: Der gerichtspsychiatrische Sachverständige, Seite 229.