PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Berufs- und Ehrenordnung der Gebärdensprachdolmetscher in Deutschland

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Berufs- und Ehrenordnung der Gebärdensprachdolmetscher in Deutschland (kurz BEO) dient als Orientierungshilfe für die Ausübung des Berufes Gebärdensprachdolmetscher. Sie ist ein von den gewählten Vertretern des Berufsverbandes der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands e.V. (kurz BGSD) selbst gegebener Verhaltens- und Ehrenkodex, der mit einer Dreiviertelmehrheit der Stimmen verändert werden kann (Satzung BGSD § 12.2). Er legt nähere Einzelheiten zu den beruflichen Rechten und Pflichten fest. Durch die BEO soll berufliche Willkür vermieden, Professionalität gewährleistet und Qualität der Dolmetschleistung gesichert werden. Das Ziel ist außerdem, dies der Öffentlichkeit aufzuzeigen und eine Hilfestellung zu bieten, das Vertrauen zwischen Kunden und Dolmetschern zu festigen. Die Einhaltung ist selbstverpflichtend und nicht zwingend, es sei denn, sie ist Teil des Vertrages mit dem Kunden oder der Dolmetscher ist Mitglied im Berufsverband. Die BEO der Gebärdensprachdolmetscher in Deutschland ähnelt denen anderer Sprachen und Länder.

Entwicklung

Bereits 1965 lag in Amerika eine BEO der Gebärdensprachdolmetscher vor. In Anlehnung daran wurde 1986 eine erste Fassung für Deutschland formuliert.[1] Oft wurden und werden Gebärdensprachdolmetscher fälschlicherweise als Sozialarbeiter mit zusätzlichen Sprachkompetenzen angesehen. "Noch in den 80er Jahren wurde das Dolmetschen für Gehörlose fast ausschließlich von Gehörlosenlehrern, Gehörlosenseelsorgern, Sozialarbeitern und hörenden Kindern gehörloser Eltern (CODA) übernommen. Dieser Personenkreis war aber nicht für die Tätigkeit des Dolmetschens ausgebildet."[2] Die Einführung eines Dolmetschergesetzes in der ehemaligen DDR 1987[2], das eine einheitliche Regelung des Berufsbildes Gebärdensprachdolmetschen festlegte, sowie des ersten Studienganges zur Ausbildung von Gebärdensprachdolmetscher am Institut für Deutsche Gebärdensprache in Hamburg 1992, sorgte für eine Professionalisierung des Berufsbildes. Im Zuge dessen wurde die BEO weiterentwickelt und ergänzt. Seit 1994 hat sie in der vorliegenden Form ihre Gültigkeit.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Pöhler, Antje: „Verfallsdatum überschritten? Die Berufs- und Ehrenordnung des Bundesverbands der Gebärdensprachdolmetscher/innen Deutschlands auf dem Prüfstand (Teil 1)“, in: Das Zeichen 71/2005, S. 410–418
  2. 2,0 2,1 Bundesverwaltungsamt: INFO 1737, Sondernewsletter März 2003, „Gebärdensprachdolmetscher in Deutschland: noch keine einheitliche Qualifikation": http://www.deafvoc2.eu/deafvoc1/pages/products/Survey/Supplement/Germany/Documents/Annex6_Interpreter_Germany.pdf



Andere Lexika

  • Dieser Artikel wurde in der Wikipedia gelöscht.