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Beistandschaft

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Die Beistandschaft vertritt in Deutschland die Interessen eines Kindes vor Behörden und dem Gericht. Sie kann tätig werden, wenn der der Kindesvater gefunden und festgestellt werden muss oder Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden sollen. In der Schweiz ist seit 2013 mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht im Zivilgesetzbuch das Rechtsinstitut der Entmündigung aufgegeben und durch verschiedene Stufen von angemessener Beistandschaft ersetzt.

Deutschland

Die Beistandschaft ist in Deutschland in den §§ 1712–1717Vorlage:§/Wartung/buzer BGB geregelt. Sie berät über:

  • Folgen der Anerkennung einer Vaterschaft
  • Verfahren zur Anerkennung einer Vaterschaft
  • zuständige Stellen zur Anerkennung einer Vaterschaft
  • Möglichkeiten über die Beurkundung über die Verpflichtung zur Leistung von Lebensunterhalt
  • Beantragung einer Beistandschaft
  • Folgen der Einrichtung einer Beistandschaft
  • zum Thema der gemeinsamen elterlichen Sorge[1]

Siehe auch

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. Beistandschaften - Beratung und Unterstützung – abgerufen am 30. Mai 2025