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Beischlaf

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Beischlaf, auch „Beiwohnung“, Koitus (Coitus), Kohabitation und Begattung sind zum Teil fachsprachliche Begriffe und Synonyme für Geschlechtsverkehr im engeren Sinne. So verwendet der deutsche § 173 StGB den Begriff Beischlaf mehrmals. Das weitere Sexualstrafrecht kennt dagegen nur den allgemeinen Begriff der sexuellen Handlung.[1] Zudem gibt es „eine dem Beischlaf gleichzusetzende sexuelle Handlung“ beziehungsweise „eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung“,[2] was in verschiedenen Straftatbeständen des Sexualstrafrechts seinen Ausdruck findet. Entscheidend ist dabei die Frage, ob ein Geschlechtsteil beteiligt ist.[3]

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Beischlaf) vermutlich nicht.

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Einzelnachweise

  1. siehe § 174 StGB und folgende
  2. https://de.wikipedia.org/wiki/Geschlechtsverkehr#Juristische_Terminologie
  3. Hubert Hinterhofer: Strafrecht. Besonderer Teil II. 4. Ausgabe, Facultas Verlag, 2005, ISBN 3-85114-881-9, Seite 86