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Begleitservice

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Einen Begleitservice bieten Frauen oder Männer (sogenannte Escorts) gegen Honorar für eine vereinbarte Zeit für gesellschaftliche Veranstaltungen oder auch als Unterhaltung in der Freizeit an. In der Regel handelt es sich um eine Form der Prostitution, allerdings können im Einzelfall sexuelle Handlungen ausgeschlossen werden. Meist geben Begleitagenturen an, lediglich den Haus- oder Hotelbesuch beim Kunden und die Begleitung durch eine Gesellschaftsdame oder einen -herrn anzubieten, um nicht in den Verdacht der Zuhälterei bzw. Förderung der Prostitution zu geraten, was den Straftatbestand in Deutschland gemäß § 181a StGB betreffen könnte. Eine vom Studienkolleg zu Berlin veröffentlichte Umfrage ergab 2013, dass 3,7 % aller Berliner Studierenden als Sexarbeiter im weiteren Sinne tätig sind, wobei die Hälfte erotische Dienste offeriert und davon 80 % diese Dienste im Rahmen eines Begleitservice anbieten.[1]

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Einzelnachweise

  1. Studienkolleg zu Berlin Umfrage: Nebenjob Prostitution(Archivversion vom 7.11.2013 (PDF; 193 kB).