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Attentat

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Ein Attentat (lateinisch: attentatum „versuchtes Verbrechen“) ist eine bewusste und gezielte Schädigung einer Person oder einer Sache aus ideologischen und politischen Motiven in Form eines Anschlages. Die Formen eines Attentats reichen von eher harmlosen Angriffen wie dem Werfen mit Farbbeuteln[1] bis hin zu Gewalttaten wie Mord. Im Unterschied zu einem Terroranschlag wird der Begriff Attentat meist auf eine bestimmte, zum Beispiel politische Person bezogen. Beispiele sind das Attentat auf John F. Kennedy und das Münchner Olympia-Attentat. Im Strafrecht wird ein Attentat zunächst nach den Folgen bewertet, also als Mord, Mordversuch oder Körperverletzung eingestuft. Die harmlosen Formen gelten als Sachbeschädigung.

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