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Arbeitsschuh
Als Arbeitsschuh wird ein Schuhwerk bezeichnet, das für Arbeiten in Handwerk, Industrie und Landwirtschaft getragen wird. Arbeitsschuhe sind unterteilt in die DIN-Gruppen Berufsschuhe, Schutzschuhe und Sicherheitsschuhe.
Arbeitsschuhe werden sowohl als Halbschuhe und Stiefel hergestellt, die als Schutzkleidung von der Berufsgenossenschaft in der Industrie, im Bauwesen und im Garten- und Landschaftsbau sowie bei der Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk und im Rettungsdienst; sogar von Köche getragen werden müssen.
Sicherheitsarbeitsschuhe sind im vorderen Teil des Schuhs (zwischen Futter und Außenschaft) mit einer Schutzkappe aus Metall oder Kunststoff zum Schutz der Zehen ausgestattet und verfügen meist auch über eine durchtrittsichere Sohle, die die Fußsohlen vor Verletzungen durch Nägel und andere spitze Gegenstände schützt.
Für Winter-Arbeitsschuhe werden die Stahlkappe und Zwischensohle durch metallfreie Platten ersetzt, aufgrund der besseren kälteisolierenden Schutzwirkung.
Normen
- DIN EN ISO 20345, Sicherheitsschuhe
- DIN EN ISO 20346, Schutzschuhe
- DIN EN ISO 20347, Berufsschuhe
- DIN EN ISO 20344, Prüfverfahren
- DIN EN 12568, Prüfverfahren
- DIN 4843 Gebrauchseigenschaften