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Allgemeines Wohngebiet

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Das Allgemeine Wohngebiet ist ein Begriff aus dem deutschen Baurecht. Es dient als Baugebiet vorwiegend dem Wohnen (Wohngebiet) und ist in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) § 4 definiert. Im Sinne des Lärmschutzes sollen folgende Orientierungswerte gemäß der DIN 18005 dabei als Mittelwerte beim Verkehrslärm nicht überschritten werden:

  • 55 dB von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr
  • 45 dB von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr

Literatur

Andere Lexika